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ANERKENNUNGSGESETZ

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

AUSBILDUNG

Webvideo Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Wer im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, kann diesen seit 2012 auch in Deutschland anerkennen lassen. Was dabei zu beachten ist und wie das geht, zeigt das zweiminütige Webvideo „Top im Job – auch in Deutschland“. Das Webvideo hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund  kurz und bündig die Vorzüge einer Berufsanerkennung aufzuzeigen und ihnen beispielhaft den Ablauf des Anerkennungsprozesses zu demonstrieren.
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ANERKENNUNGSGESETZ

Informationen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse

Das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“  (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) garantiert seit dem 01.04.2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland.
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ANERKENNUNGSGESETZ

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

Welche Unterlagen werden benötigt? Wie lange dauert das Verfahren? Was kostet das ganze? Die Antworten finden Sie hier...
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DOKUMENT-NR. 119697

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