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AUSBILDUNG

Ausbildungsvertrag - Hinweise und Download

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Bitte beachten Sie, dass Sie nur die erste Seite des Vertrages ausfüllen müssen. Alle Felder werden beim Ausdruck automatisch gefüllt. Bei doppelseitigem Ausdruck beachten Sie bitte, dass die aller erste Seite nur eine Infoseite für Sie ist und nicht mitgedruckt werden soll.

Bitte klicken Sie, um Hinweise zu erhalten, auf die roten Punkte.

Hinweise:

X

Bitte den Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages (2 Seiten) und einen Berufsausbildungsvertrag bei der IHK für die Pfalz, Abteilung Ausbildung, Ludwigsplatz 2 - 4, 67059 Ludwigshafen einreichen.

Der Ausbildungsbetrieb bekommt den Berufsausbildungsvertrag nach der Eintragung zurück sowie die dazugehörigen Eintragungsbestätigungen mit der Bitte um Weiterleitung an die/den Auszubildenden, bei minderjährigen Auszubildenden zusätzlich eine Kopie an die gesetzlichen Vertreter.

Mit den Eintragungsbestätigungen werden die vorläufigen Zwischen- und Abschlussprüfungstermine bekannt gegeben. Anmeldungen zu den Prüfungen erhalten Sie zu gegebener Zeit automatisch an die Adresse des Ausbildungsbetriebes.

Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages wird eine Gebühr von 40,- Euro erhoben. Die Kammer behält sich eine befristete Aussetzung der Gebühren vor.

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I

Name und vollständige Adresse des Ausbildungsbetriebes (die Firmen-Identnummer trägt die IHK ein)

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II

Name und Geburtsdatum des Ausbilders/der Ausbilderin, der/die der IHK für den betreffenden Ausbildungsberuf gemeldet ist.

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III

Ausbildungsberuf (z. T. mit Schwerpunkt / Fachrichtung/Wahlbaustein) laut Ausbildungsverordnung

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IV

Ausbildungsdauer (in Monaten), die in der Ausbildungsordnung für diesen Beruf festgelegt ist (24 / 36 / 42 Monate, je nach Beruf).

Erst in der Zeile danach kann eine schulische Vorbildung oder eine andere Ausbildung als Verkürzungsgrund angegeben werden.

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf max. 4 Monate andauern. Eine Verlängerung der Probezeit ist nur bei längerem Krankheitsausfall des Auszubildenden (mindestens 1/3 der Probezeit) möglich.

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V

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag. Falls keine Tarifbindung vorliegt, empfehlen wir als Untergrenze

400,00 Euro im ersten, 450,00 Euro im zweiten, 500,00 Euro im dritten und falls je nach Beruf ein viertes Ausbildungsjahr erforderlich ist 550,00 Euro (brutto).

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VI

Gesetzliche Vertreter müssen nur bei minderjährigen Auszubildenden benannt werden - und mit unterschreiben.

Beachten Sie bitte, dass bei minderjährigen Auszubildenden eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bei der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages vorgelegt werden muss (kostenlose Formulare für diese ärztliche Untersuchung erhalten Sie bei dem für den Auszubildenden zuständigen Einwohnermeldeamt).

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VII

Die regelmäßige Ausbildungszeit richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag.

Bei Nicht-Tarifgebundenheit sind dies maximal 40 Wochenstunden.

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VIII

Der Umfang des Jahres-Urlaubs für Auszubildende ist im jeweils gültigen Tarifvertrag festgelegt.

Bei Nicht-Tarifgebundenheit gilt der gesetzliche Mindesturlaub (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz bei minderjährigen Auszubildenden, ansonsten Bundesurlaubsgesetz).

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IX

Auf der Rückseite (bzw. 2. Seite) des sogenannten "Antrags auf Eintragung" unterschreibt nur der Betrieb.

Auf den Verträgen, 2. und 3. Blatt, jeweils Seite 1 (dem eigentlichen Berufsausbildungsvertrag) unterschreiben jeweils der Betrieb und der Auszubildende (bei minderjährigen Auszubildenden ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich).

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  • +++ AKTUELLES AUSBILDUNG +++

10.02.2012

Fachkraft für betriebliche Suchtprävention (IHK)

Der Zertifikatslehrgang qualifiziert Mitarbeiter mit ausgeprägter Motivation, suchtmittelauffälligen, suchtgefährdeten und suchtkranken Kollegen im Untenehmen zu helfen.

Suchtmittelauffällige Mitarbeiter, insbesondere solche mit Suchtproblemen, haben neben den teils erheblichen familiären Konflikten auch oft Schwierigkeiten im beruflichen Alltag. Dies bedeutet für Unternehmen vermeidbare und teure Risiken wie:
- immense zusätzliche Kosten (z. B. suchtbedingte Fehlzeiten, Minderleistung, Arbeitsunfälle)
- soziale Konflikte am Arbeitsplatz
- Qualitäts- und Imageeinbußen

Diese Risiken beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und können sogar die Existenz gefährden. mehr

10.02.2012

Grundlehrgang Metalltechnik (Elektroberufe) CMD91


Zielgruppe und Lehrgangsziel   
 
Auszubildende aller Ausbildungsberufe, die Grundkenntnisse der Metalltechnik benötigen, wie z.B. Elektroberufe, Mechatroniker, Technische Zeichner, etc.

Der Lehrgang bietet eine Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei der Vermittlung von Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung gemäß den einzelnen Ausbildungsverordnungen.

Zulassungsvoraussetzungen
Ausbildungsvertrag mit einem industriellen Ausbildungsbetrieb.
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09.02.2012

Ausbildung der Ausbilder - Intensivlehrgang

Der/Die Teilnehmer/in erhält ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn die Lehrgangsunterlagen. Es ist unbedingt erforderlich, aufgrund der Kürze des Lehrgangs die Lehrgangsunterlagen vorab durchzuarbeiten  (ca. 20 Stunden Eigenstudium). Da es sich um einen Intensiv-Lehrgang handelt, ist die Teilnehmeranzahl begrenzt.
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