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FRAGEN ZUR AUSBILDUNG
Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, soweit sie noch berufsschulpflichtig sind. In Rheinland-Pfalz gilt die Regel: Nicht mehr berufsschulpflichtig ist, wer 12 Schuljahre durchlaufen hat oder schon eine Ausbildung abgeschlossen hat oder das 22. Lebensjahr vollendet hat. Trotzdem sollte im einzelnen Fall geprüft werden, ob es im Interesse der Ausbildung doch Sinn macht, auch ohne Berufsschulpflicht die Schule zu besuchen. Bitte lesen Sie unsere weiteren Informationen.
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