AUSBILDUNG
Neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) 2009
Das BMBF hat die Verordnung über den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung am 21. Januar 2009 erlassen. Sie wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil I Nr. 5, Seite 88 ff. vom 30. Januar 2009 veröffentlicht und trat am 1. August 2009 in Kraft.
Nicht zuletzt in Anbetracht vielfältiger Problemlagen mancher Auszubildenden, der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen ist ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation unverzichtbar. Die Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation für die Qualität der Berufsausbildung ist unumstritten. Diese ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses. Unter Downloads können Sie die neue AEVO herunterladen.

