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INNOVATION UND UMWELT

Neue Vorschriften für Solarienbetreiber

Vom kommenden Jahr an sollen die neuen Regelungen die von Solarien ausgehenden Gesundheitsrisiken minimieren. Das Bundeskabinett hat die UV-Schutz-Verordnung nach monatelangen Debatten mit den Änderungswünschen des Bundesrates beschlossen.

Besonderen Handlungsbedarf sah das Bundesumweltministerium (BMU) aufgrund der steigenden Zahl an Hautkrebserkrankungen. UV-Strahlung wurde 2009 von der „Internationalen Organisation für Krebsforschung“, eine Einrichtung der WHO (Weltgesundheitsorganisation), in die höchste Krebsrisikogruppe eingeordnet.

Neue Sicherheitsanforderungen bestehen etwa im Einhalten von Mindestabständen, dem Ausstatten mit Notabschaltungen, Bereithalten von UV-Schutzbrillen sowie der Einführung eines Grenzwertes für die maximale Bestrahlungsstärke. Tests hatten ergeben, dass einige Studios ihre Kunden mit der dreifachen Stärke der Mittagssonne am Äquator bestrahlen.

Die umfassendste Änderung besteht in der Anwesenheit von geschultem Fachpersonal, das den Kunden in Sonnenstudios eine maximale Bestrahlungsdauer und –stärke empfehlen muss. Hellhäutigen oder Rothaarigen dürfte demnach in Zukunft eher vom Solarienbesuch abgeraten werden.

Den Betreibern wird für die Schulung Ihres Personals eine Übergangsfrist von 16 Monaten gewährt. Die Verordnung tritt sechs Monate nach Veröffentlichung in Kraft.

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DOKUMENT-NR. 84371

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