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INTERNATIONAL

EORI-Nummer ersetzt die Zollnummer - ab 05.11.2011

Wirtschaftsbeteiligte, die noch nicht über eine EORI-Nummer verfügen, können ab diesem Zeitpunkt keine Zollförmlichkeiten in dem neuen Release durchführen.  Ab voraussichtlich August 2012 ist dann nur noch eine Abfertigung im Release 8.4 möglich.

Wirtschaftsbeteiligte, die ab 05.11.2011 eine Zollförmlichkeit durchführen wollen und über keine EORI-Nummer verfügen, bleibt nur die Möglichkeit, sich durch einen Dienstleister indirekt vertreten zu lassen. Zur Zeit ist die bisherige Praxis, dass die EORI-Nummer noch während des ersten Zollvorgangs beantragt werden kann und der Zoll hierfür eine Ad-Hoc-Nummer vergibt, nicht vorgesehen. Hier stehen wir noch im Kontakt mit dem Bundesfinanzministerium und werden bei neuen Erkenntnissen über das WM informieren. EORI-Nummern, die aus bestehenden Zollnummern generiert wurden bleiben, weiterhinbestehen und haben sieben Stellen mit dem Vorzeichen DE. Neue EORI-Nummern werden künftig 15-stellig mit dem Vorzeichen DE haben.

Eine interne Prüfung des Zolls hat ergeben, dass für ca. 40.000 Zollnummern noch keine EORI-Nummern beantragt wurden. Deshalb erscheint es notwendig, Zollbeteiligte darauf hinzuweisen, dass eine EORI-Nummer ab dem 05.11.2011 zwingend erforderlich ist.

Wirtschaftsbeteiligte, die über eine Zollnummer verfügen, können selbst prüfen, ob es hierfür bereits eine EORI-Nummer gibt. In der Datenbank der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp?Lang=de

können sie ihre eigene Zollnummer eingeben, Vor diese Nummer ist lediglich das Kürzel DE voranzustellen. Sofern die Auskunft negativ ist, muss der Wirtschaftsbeteiligte noch eine EORI-Nummer beantragen.

Bis zur endgültigen Umstellung  müssen auch unselbstständige Unternehmenseinheiten (Betriebsstätten, Zweigniederlassungen) weiter unter ihrer zugeordneten EORI-Nummer arbeiten. Ab voraussichtlich August 2012 überprüft die Zollverwaltung alle EORI-Nummern und wird die unselbstständigen Unternehmenseinheiten filtern und mit dem jeweiligen Hauptsitz des Unternehmens in Kontakt treten. Nach Abstimmung und Absprache werden die den unselbstständigen Unternehmenseinheiten zugeordneten EORI-Nummern inaktiv gesetzt und die unselbstständigen Unternehmenseinheiten erhalten eine eigene vierstellige Niederlassungsnummer. Bis zum Anschreiben der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten durch die Zollverwaltung, frühestens ab August 2012, sind keine Aktivitäten für die betroffenen Unternehmen erforderlich. Wir empfehlen, über die Niederlassungsnummer noch keine Informationen zu veröffentlichen. Die Zollverwaltung wird hier selbst aktiv werden und auf Rückfragen von Wirtschaftsbeteiligten nicht antworten können.

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DOKUMENT-NR. 84426

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