1. Wer kann die IAA (Plus) nutzen?
Die IAA (Plus) kann von jedem genutzt werden. Sie wurde für Betriebe mit wenigen Ausfuhrsendungen konzipiert, die sich keine eigene ATLAS-Software anschaffen und nicht mit Rechenzentrumslösungen arbeiten möchten. Die IAA Plus ist auch für Zugelassene Ausführer geeignet.
2. Welche technischen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Internetzugang und Standardbrowser
- Ausführung von JavaScript muss erlaubt sein
- Elster-Zertifikat für IAA Plus
3. IAA oder IAA Plus?
Die IAA wird ab September 2011 eingestellt, ab dann muss entweder die IAA Plus oder eine kommerzielle Software genutzt werden. Wenn Sie die IAA nutzen, prüfen Sie die Umstellung auf die IAA Plus.
4. Wie funktioniert die IAA Plus?Die IAA Plus ist grundsätzlich komfortabler als die IAA:
- Speichermöglichkeiten und Hinterlegung von Waren-/Empfängerdaten
- elektronische Signierung der Anträge ist obligatorisch (durch ELSTER-Zertifikat)
- dadurch ist es möglich, die Ausfuhrzollanmeldung elektronisch ans Zollamt zu übermitteln (siehe 5.)
- Einbindung der Bewilligung als Zugelassener Ausführer möglich
- das Ausfuhrbegleitdokument wird elektronisch übermittelt
- elektronische Zustellung des Ausgangsvermerks nach erfolgter Ausfuhr (endgültige Erledigung der Ausfuhr)
Allerdings ist die IAA nicht immer komfortabel zu bedienen. Auch die Informationsquellen sind beschränkt. Eine Anleitung mit Bildschirmabbildungen, eine Kurzanleitung (Zoll) ein ausführliches Handbuch (Zoll) und ergänzende praktische Hinweise (IHK) zur IAA Plus finden Sie in der rechten Spalte
Voraussetzung für die Nutzung der IAA Plus ist ein Elster-Zertifikat, das häufig schon im Unternehmen vorhanden ist (Buchhaltung, Bereich Umsatzsteuer). Es kann dann ein Unterkonto eingerichtet werden. Informationen zur Registrierung finden Sie im Download "Der Weg zum Elster-Zertifikat" und unter den Externen Links.
Mit dem nächsten Releasewechsel der IAA Plus sollen einige bisherige Schwächen der IAA Plus ausgemerzt werden, die die IHK Region Stuttgart beim Bundesfinanzministerium angemerkt hatte. Neben verbesserten Informationen wird nach dem Releasewechsel im September 2011
- die Ablösung der unvollständigen Ausfuhranmeldung durch einen andern Beteiligten möglich sein. Dies hat bislang nicht funktioniert.
- die Korrektur einer durch das Zollamt abgelehnten IAA Plus möglich sein. Erstellte Ausfuhranmeldungen können in Form einer "XML Download / Upload" - Funktion lokal gespeichert und als Kopievorlage zur Erstellung weiterer oder der Korrektur von Ausfuhranmeldungen genutzt werden. Bislang müssen abgelehnte Ausfuhranmeldungen neu erstellt werden.
- Bei den Vertretungsverhältnissen ist die indirekte Vertretung und die direkt Vertretung als Subunternehmen möglich. Leider weiterhin nicht abbildbar mit der IAA Plus ist die normale direkte Vertretung.
Diese Verbesserungen sorgen für einen reibungsloseren Ablauf der IAA Plus.
5. Ablauf der IAA Plus
5.1 Zweistufiges Ausfuhrverfahren (möglich bei jedem Warenwert)
5.2 Einstufiges Ausfuhrverfahren (nur möglich bei einem Warenwert unter 3.000 Euro)
- Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
- Vorabfertigung durch deutsches zuständiges Binnenzollamt nicht erforderlich
- Abfertigung bloß durch eine deutsche Grenzzollstelle möglich, die vorher in der IAA Plus genannt werden muss. Eine andere als die genannte Grenzzollstelle kann die Daten nicht aufrufen!
IHK-Tipp: Wählen Sie das zweistufige Ausfuhrverfahren, damit erhalten Sie sich eine größere Flexibilität hinsichtlich der gewählten Route. Dies ist in Kombination mit der Beschau der Waren im Unternehmen (Gestellung außerhalb des Amtsplatzes) möglich.
5.3 Zugelassene Ausführer (mit ZA-Bewilligung für ATLAS)
- Zollanmeldung über IAA Plus erstellen
- Freigabe der Ware zur Ausfuhr erfolgt durch das Binnenzollamt, in aller Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten rund um die Uhr.Bitte beachten Sie: es wird automatisch geprüft, ob die angemeldeten Waren und Empfangsländer von Ihrer Bewilligung erfasst sind!
- Abfertigung durch jedes EU-Grenzzollamt möglich
6. Häufige Fragen und Antworten zur IAA Plus
Die Zollinformation "Fragen und Antworten zur IAA Plus" sind auf der Zollseite unter www.zoll.de, unter FAQ, veröffentlicht. Sie finden den direkten Link dazu rechts bei "Externe Links".