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ATLAS - AUSFUHR
Seit dem 1.7.2009 ist keine ”Papierausfuhranmeldung” über Einheitspapier 0733 mehr möglich
Die Ausfuhranmeldung in Papierform über das Einheitspapier 0733 wird ersetzt durch die elektronische Ausfuhranmeldung über das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr. Die Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Ausfuhranmeldung betrifft grundsätzlich alle Ausfuhrvorgänge (Warenlieferungen in Drittländer) unabhängig vom Beförderungsweg und gilt auch für die vereinfachten Ausfuhrverfahren, es sei denn, mündliche oder konkludente Ausfuhranmeldungen kommen in Betracht (z. B. im Reiseverkehr und bei Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro):
- 2-stufiges Normalverfahren bei einem Wert ab 3.001 Euro
- 1-stufige Vereinfachung für Kleinsendungen bei einem Wert zwischen 1.001 und 3.000 Euro bei der Ausgangszollstelle
- unvollständige Ausfuhranmeldung
- Anschreibeverfahrens (Zugelassener Ausführer) mit der zollamtlichen Bewilligung des Hauptzollamtes (HZA)
- Ausfuhren per Post
- Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
- Ausfuhren von Marktordnungswaren (MO)
- das bisherige Vorausanmeldeverfahren nach § 13 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wird durch den "Vertrauenswürdigen Ausführer" ersetzt.
ATLAS-Ausfallkonzept:
Ausschließlich in Fällen einer Funktionsstörung des Datenverarbeitungssystems der Zolldienststelle oder des Anmelders ist nach dem 1. Juli 2009 die Abgabe einer schriftlichen Ausfuhranmeldung möglich. Die Inanspruchnahme des Ausfallkonzepts setzt u. a. voraus, dass die technische Störung dem Service Desk mitgeteilt und von diesem bestätigt wird. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS, Ziffer 8.2.6 hingewiesen.
Zugangsmöglichkeiten zum IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr
Es gibt verschiedene technische Zugangswege zu ATLAS. Die Anschaffung einer Inhouse-Lösung mit eigener ATLAS-Software zur direkten Teilnahme an ATLAS ist nur für Unternehmen mit einer sehr großen Zahl an Ausfuhrvorgängen eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Option. Alternativ bestehen für Unternehmen mit geringem oder mittlerem Ausfuhrvolumen zusätzliche Möglichkeiten:
- Einschaltung eines Zollbüros als Vertreter, das die Dokumente erstellt und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung übernimmt (so genannte Vertreterlösung). Besondere Voraussetzungen seitens des Ausführers sind nicht zu erfüllen. Dieser übermittelt seine Dokumente, z. B. Handelsrechnung, schriftlich, per Fax oder Mail an das Zollbüro, welches dem Ausführer auf gleichem Wege ein so genanntes Exportbegleitdokument zurück übermittelt. Dieses Exportbegleitdokument ersetzt das bisher vom Binnenzollamt abgestempelte Exemplar 3 der Ausfuhranmeldung, begleitet den Warentransport und wird bei der EU-Grenzzollstelle vorgelegt. Die Einschaltung eines Zollbüros bietet sich zum Beispiel an, wenn der Ausführer aufgrund seiner geringen Anzahl an Ausfuhrsendungen selbst nicht die für die Exportabwicklung notwendigen aktuellen außenwirtschaftsrechtlichen Kenntnisse hat. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Zollbüros.
- Einschaltung eines Dienstleisters/Softwareanbieters, über dessen Rechenzentrum das Unternehmen die Exportdokumente erstellt (sogenannte Online-Lösung). Außer einem Internetzugang und einem Internetbrowser sind keine technischen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Dienstleisters und enthalten i. d. R. einen Einmalbetrag für Anschluss/Freischaltung und Schulungsmaßnahmen. Außerdem fallen abhängig vom Umfang der erstellten Dokumente monatliche Kosten an, wobei es unterschiedliche Abrechnungsvarianten gibt.
- Nutzung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus(IAA-Plus) der Zollverwaltung.
Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) kann auch für Ausfuhranmeldungen in vereinfachten Verfahren genutzt werden. Die IAA Plus wird mithilfe des ELSTER-Zertifikats digital signiert, so dass die Vorlage einer Druckausgabe der erfassten Ausfuhranmeldung beim Zollamt entfällt. Allerdings kann die IAA-Plus ohne vorliegendes ELSTER-Zertifikat nicht genutzt werden.

