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ATLAS - AUSFUHR
Atlas-Ausfuhr – Vordruck für das Ausfallkonzept ab dem 01. Juli 2009
Der Einsatz der Vordrucke richtet sich nach der Ziffer 8.2.6 der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Stand Juli 2009). Hier ist geregelt, wann im Rahmen des Ausfallkonzepts die Verwendung der Exemplare Nr. 1, 2 + 3 zugelassen ist.
Das Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (EPAS) sowie die Liste der Warenpositionen werden zu gegebener Zeit als elektronische Vordrucke unter www.zoll.de mit den Vordrucknummern 033025 und 033026 zur Verfügung gestellt. Sie sind gemäß Titel II Abschnitt I des Merkblatts zum Einheitspapier auszufüllen.
Der Ausdruck erfolgt auf Papier im DIN A4-Format.
Unklar ist noch, ob diese Ausfuhranmeldungen im Rahmen des Ausfallkonzepts mit einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugeteilten Nummer versehen werden müssen.
Das Muster der Ausfuhranmeldung, das nach § 13 Abs. 3 der Außenwirtschaftsverordnung (81. AWV-Änderungsverordnung) vom Vertrauenswürdigen Ausführer verwendet werden muss, wird in den kommenden Wochen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Muster der Anmeldungen im Rahmen des Ausfallkonzepts zur vorübergehenden Ausfuhr für die passive Veredelung werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.

