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ATLAS - AUSFUHR

ATLAS - Ausfuhrnachweis

Ausfuhrnachweise bei Anwendung von ATLAS

Warenlieferungen in Drittländer können in den meisten Fällen umsatzsteuerfrei durchgeführt werden. Wichtig ist aber, dass unabhängig von den materiellen Voraussetzungen die Ausfuhr auch anhand von Belegen nachgewiesen werden kann. Die dazu bislang bekannten Nachweise haben durch die nun verpflichtend vorgeschriebene elektronische Ausfuhranmeldung über das IT-Verfahren ATLAS eine Änderung erfahren. Für den Regelfall ersetzt nun sowohl in Beförderungs- wie Versendungsfällen das durch die Ausfuhrzollstelle an den Anmelder/Ausführer per EDIFACT-Nachricht übermittelte pdf-Dokument "Ausgangsvermerk” die bisher vorgeschriebenen Ausfuhrbelege.

Mit dem über die seitliche Linkliste abrufbaren Erlass vom 17. Juli 2009 nimmt das Bundesfinanzministerium ausführlich zu den neuen Nachweisanforderungen Stellung. Hierin enthalten sind auch Hinweise zu Fällen abseits des Regelfalls, zum Beispiel in denen über Alternativnachweise die Ausfuhr abgeschlossen wird. Wichtig: Für Altfälle, die nicht über ATLAS abgewickelt wurden, gelten die bisherigen Beleganforderungen fort und müssen auch in Betriebsprüfungen, die erst in den Folgejahren erfolgen, noch vorgelegt werden können.

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