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ATLAS - AUSFUHR

ATLAS-Ausfuhr - Notfallkonzept

ATLAS-Ausfuhr / Notfallkonzept

Falls das System ATLAS-Ausfuhr einschließlich IAA Plus entweder im Unternehmen oder beim Zoll technisch nicht zur Verfügung steht, kann als Notfalllösung ein Formular verwendet werden. Für die Anwendung des Notfallverfahrens ist aber grundsätzlich eine Ticketnummer erforderlich.
Die Regelungen im Einzelnen ergeben sich aus der Verfahrensanweisung ATLAS.

Der grundlegende Ablauf ist wie folgt:

1. Die Ticketnummer:

Bei technischen Störungen, die eine elektronische Übermittlung der Ausfuhrerklärung verhindern, muss von Seiten des exportierenden Unternehmens das Rechenzentrum der Zollverwaltung (ZIVIT) angerufen werden. Dort wird dann die Ticketnummer mitgeteilt. Das ZIVIT ist täglich 24 Stunden erreichbar:

Service Desk: Tel.: 08 00 / 1 01 26 31, Fax: 0 69 / 20 97 15 84, E-Mail: servicedesk@zivit.de

Bei geplanten Wartungsarbeiten durch den Zoll wird eine „Masterticketnummer”generiert. Diese wird über die Systemhäuser an die ATLAS-Teilnehmer weitergeleitet. Sie kann dann pauschal verwendet werden.

Zunächst kann in einer Übergangszeit bis zum 19. Juli 2009 von ATLAS-Teilnehmern bei Problemen die Ticketnummer INC32021 verwendet werden.

2. Das Ersatzdokument

Da zum 1. Juli 2009 zusätzliche Daten angegeben werden müssen, werden die bisherigen Vordrucke Einheitspapier 0733 und 0734 durch die Vorlagen 033025 und033026 ersetzt (EPAS). Diese stehen im Formularcenter der Zollverwaltung zum Download bereit. Der Ausdruck erfolgt auf weißem A 4Papier dreifach.

Alternativ können die bisherigen Formulare 0733 und 0734 weiter verwendet werden. Allerdings müssen diese mit einem „Sicherheitsvordruck”ergänzt werden, aus dem die zusätzlich ab 1. Juli 2009 anzugebenden Daten hervorgehen. Dieses Sicherheitsdokument (033023) sowie die Liste der Warenpositionen –Sicherheit (033024) sind ebenfalls im Formularcenter unter www.zoll.de eingestellt.

Das Binnenzollamt oder ggf. das Unternehmen bringt auf den Vordrucken den vorgegebenen Stempel ECS/AES Notfallverfahren an und trägt die Ticketnummer ein. Anschließend wird vom Binnenzollamt ein Exemplar mit Dienststempelabdruck versehen. Dieses Dokument ersetzt das Ausfuhrbegleitdokument und wird zur Ausfuhrabfertigung an der Grenzzollstelle vorgelegt. Tragen Sie den Vermerk"RET-EXP" ein.

3. Besonderheiten für zugelassene Ausführer (ZA)

ZA sollten sicher sein, dass es sich tatsächlich um eine technische Störung handelt. Falls lediglich eine Überlassung der angemeldeten Ware länger als gewöhnlich dauert, stellt dies keinen Notfall dar. Es könnte auch eine Überprüfung durch das Binnenzollamt vorgesehen sein. In diesem Fall empfiehlt sich während der Öffnungszeiten ein Anruf beim Binnenzollamt.

ZA können sich auf Systemstörungen durch vorbehandelte Ersatzdokumente vorbereiten. Die Form hängt von der Art der Vorbehandlung im Papierverfahren ab:

  • Vorabstempelung: die möglichen Ersatzdokumente werden wie bisher vom Binnenzollamt mit dem Zollamtsstempel versehen. Zusätzlich fügt das Zollamt oder ggf. das Unternehmen den Notfallstempel ein.
  • Metallsonderstempel: dieser wird gemeinsam mit dem Notfallstempel vom Unternehmen selbst angebracht.
  • Vollständiger Ausdruck im Unternehmen oder Verwendung von bestimmten Vordrucken der Formularverlage. Diese sollten neben dem Sonderstempeleindruck auch schon den Notfallstempel beinhalten.

In allen Varianten gilt: Die Ticketnummer wird im Notfall vom ZA selbst eingetragen. Fügen Sie, wie im Papierverfahren, den Vermerk RET-EXP ein und geben Sie innerhalb von vier Wochen zwei Exemplare des ausgefüllten Notfalldokuments bei Ihrem Binnenzollamt ab.
Das Binnenzollamt wird im Notfall dann eingeschaltet, wenn Bewilligungsauflagen bei der betreffenden Sendung zu beachten sein (z.B. länderspezifische Voranmeldefristen bei Indien u.a.).

Auf besondere Intervention der IHK Stuttgart wurde folgendes erreicht:

  1. Auch für die Anwendung der Internetausfuhranmeldung gibt es im Fall von Systemabstürzen eine pauschale Ticketnummer. Diese wird direkt angegeben. Sie lautet bis 19.7. 2009 für alle Anwendungen: INC32021 und entspricht damit der Nummer für ATLAS -Teilnehmer.
  2. In einigen Bewilligungen für Zugelassene Ausführer (ZA) ist der Passus enthalten, das diese bei technischen Problemen vor dem Papierverfahren die Meldevariante Internetausfuhranmeldung Plus (IAA+) nutzen müssen. Bitte beachten Sie: in der neuen Verfahrensanweisung ATLAS wurde auf Anregung der IHK Stuttgart allgemein verfügt, dass der ZA bei jeder Sendung frei entscheiden kann, ob er im Notfall die Papiervariante oder die IAA+ einsetzt. Die Bewilligung muss dafür nicht abgeändert werden.

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DOKUMENT-NR. 34429

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