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ATLAS - AUSFUHR
Internetzollanmeldung Plus
Im Zusammenhang mit der Einführung von ATLAS-Ausfuhr (Release 2.0) bietet die Zollverwaltung mit der IAA-Plus neben der vergleichsweise einfachen IAA auch die zusätzliche Möglichkeit, Ausfuhranmeldungen online im Internet auszufüllen und mit einem elektronischen Zertifikat abzugeben, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet wird und/oder bei einer deutschen Ausgangszollstelle zum unmittelbaren Ausgang aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft gestellt wird.
Die Zollverwaltung nutzt bei der IAA Plus das für papierlose Steuererklärungen bereits von den meisten Bundesländern akzeptierte Zertifikat von ELSTER und ermöglicht damit den Verzicht auf die handschriftliche Unterschrift. Mit dem elektronischen Zertifikat können die Zollstellen feststellen, von wem eingehende Ausfuhranmeldungen stammen und gleichzeitig alle zollrechtlichen Entscheidungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren zurück an den Absender übermitteln. Die Vorlage einer handschriftlich unterzeichneten Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle ist bei der IAA Plus nicht erforderlich. Die Rückantworten der Ausfuhrzollstelle werden dem Beteiligten übermittelt.
Ausführer / Anmelder (auch als indirekter Vertreter des Ausführers) können Ausfuhranmeldungen mit der IAA Plus bei ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle im Normalverfahren wie folgt erstellen:
- Einstufiges und zweistufiges Ausfuhrverfahren
- ggf. mit Antrag auf Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes gemäß § 9 (2) AWV
- für Marktordnungswaren
- für genehmigungspflichtige Waren mit Online-Abschreibungen von Ausfuhrgenehmigungen des BAFA.
Folgende vereinfachte Verfahren sind mit der IAA-Plus möglich:
- Zugelassener Ausführer
- Unvollständige Ausfuhranmeldung
- ggf. mit Antrag auf Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes gemäß § 9 (2) AWV
Folgende Verfahren / Funktionen sind vom Anwendungsbereich der IAA-Plusausgeschlossen:
- Vertrauenswürdiger Ausführer gemäß § 13 AWV
- Die ergänzende Ausfuhranmeldung kann nur durch den Ausführer / Anmelder abgegeben werden, der auch die unvollständige Ausfuhranmeldung abgegeben hat.
- Die Abgabe von Ausfuhranmeldungen im Rahmen der direkten Vertretung des Ausführers / Anmelders ist nicht möglich.
- Der Teilnehmer kann am Ausgang nicht gewechselt werden, d.h.: Der Wirtschaftsbeteiligte, der über die IAA-Plus die Gestellung der Waren vorab bestätigt oder mitgeteilt hat, muss den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft über die IAA-Plus bestätigen.
Zu empfehlen ist das zweistufige Ausfuhrverfahren, damit eine größere Flexibilität hinsichtlich der gewählten Route besteht. Beim einstufigen Ausfuhrverfahren muss die ausgewählte Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) angefahren werden, da nur diese die elektronische Anmeldung aufrufen kann.
Die Nutzung des vereinfachten Verfahrens der unvollständigen Zollanmeldung dürfte nur in wenigen Fällen zweckmäßig sein, da die ergänzende Zollanmeldung nur durch den Ausführer / Anmelder abgegeben werden kann, der die unvollständige Ausfuhranmeldung abgegeben hat.

