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INTERNATIONAL

Ausfuhrgenehmigungen: Registrierung für neues elektronisches BAFA-System

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt ein neues elektronisches System (ELANK-2) ein. Künftig können Unternehmen Anträge beim BAFA elektronisch nur noch über ELANK-2 stellen. Die Alternative, mit Papierformularen zu arbeiten, bleibt bestehen. Betroffen sind folgende Genehmigungen und Auskünfte:

  • Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen
  • Nullbescheide
  • Voranfragen
  • Auskünfte zur Güterliste
  • Handels- und Vermittlungsgeschäfte
  • Sammelausfuhrgenehmigungen.

Das neue ELANK-2 wird im Laufe des Januar und Februar 2011 das bisherige ELAN-System ablösen. Um ELANK-2 nutzen und damit elektronisch Anträge beim BAFA stellen zu können, müssen Unternehmen sich aus rechtlichen Gründen neu registrieren lassen. Anträge auf Verlängerungen von Auskünften zur Güterliste können ebenfalls nur nach Neuregistrierung erfolgen.

Das BAFA bittet darum, die Registrierung möglichst frühzeitig vorzunehmen, um Engpässe bei der Freischaltung zu vermeiden.

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DOKUMENT-NR. 77102

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