. .
Illustration

INTERNATIONAL

Iran - Korrelationsliste zur Prüfung, ob Güter von Iran-Sanktionen betroffen sind

Iran - Korrelationsliste zur Prüfung, ob Güter von Iran-Sanktionen betroffen sind

Zum Hintergrund

Am 23.12.2006 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat Sanktionen, mit denen Iran dazu bewegt werden soll, die umstrittene Urananreicherung auszusetzen. Die Resolution verbietet die Lieferung von Waren und Technologien, die Irans Nuklear- oder Trägertechnologieprogramm fördern. Verboten ist auch der Transfer von Know-how für diese Programme. Gegenüber verschiedenen Unternehmen und Einzelpersonen, die an diesen Programmen beteiligt sind, wurde u. a. ein umfassendes Bereitstellungsverbot ausgesprochen. Verboten sind unabhängig vom Verwendungszweck im Einzelfall alle Lieferungen von Handelsgütern an diese Unternehmen und Personen.

Mit der EG-Verordnung Nr. 423/2007 wurden die Beschränkungen der Resolution 1737 (2006) in den Mitgliedstaaten der EU in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Vorgesehen sind insbesondere Verbote für Dual-Use-Güter, Genehmigungspflichten für bestimmte sonstige Güter sowie Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs, inklusive Bereitstellungsverbote

EU veröffentlicht Korrelationsliste für Anhang II zur EG-Verordnung (Iran-Sanktionen)

Die EU-Kommission hat auf ihrer Internetseite eine Korrelationsliste zu Anhang II der Verordnung 423/2007 veröffentlicht. Diese Korrelationsliste ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter möglicherweise von den Iran-Sanktionen betroffen sein könnten. Bitte beachten Sie, dass eine eindeutige Zuordnung der Warenverzeichnisnummern nicht möglich ist. Es handelt sich lediglich um ein erstes Hilfsmittel für die Feststellung, ob Güter möglicherweise von Anhang II der Verordnung erfasst sind. Rechtsverbindlich ist aber allein der Text der Verordnung 423/2007 beziehungsweise ihre Anhänge.

Die Korrelationsliste finden Sie unter folgender Internetadresse:

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2007/october/tradoc_136325.pdf

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

DOKUMENT-NR. 25807

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 5904-1910
  • Fax: 0621 5904-1904

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • FÜR EXPORTEURE / IMPORTEURE

Grundlagen für Newcomer. Informationen über Voraussetzungen für Exportgeschäfte, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Zollabwicklung bei der Ausfuhr und vieles mehr... mehr

Welche Dokumente werden bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU (sog. Drittländer) verlangt? Informationen und Hinweise hier... mehr

Hier können Sie sich über die Besonderheiten und Voraussetzungen bei der Abwicklung von Importgeschäften, die erforderlichen Einfuhrabgaben und Einfuhrpapiere für die Zollabwicklung informieren. mehr

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Formularen und Unterlagen, die bei der Abwicklung von Importgeschäften erforderlich sind. mehr

Die EORI-Nummer ersetzt mit der Einführung des ATLAS Release 8.4 / Ausfuhr Release AES 2.1 die deutsche Zollnummer.

mehr

  • +++ AKTUELLES INTERNATIONAL +++

02.05.2012

EU-Kommission gibt kurzfristige Hermesdeckungen für Griechenland frei

Deutsche Exporteure können ab sofort ihre kurzfristigen Forderungen gegenüber Kunden in Griechenland nicht nur über private Anbieter absichern, sondern auch mit staatlichen Exportkreditgarantien.
mehr

19.04.2012

Aktuelle Industriestatistik Pfalz: Rekord-Exportquote 2011 gehalten

Nach dem Rekordjahr 2010 erreicht die Exportquote in der Pfalz auch in 2011 den Wert von 60,8 Prozent. Dies ist die höchste jemals errechnete Exportquote für den IHK-Bezirk Pfalz. Zum Vergleich: Die Exportquote für gesamt Rheinland-Pfalz erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 50,2% auf 50,8%; für Deutschland verringerte sie sich minimal von 44,4% auf 44,3%. mehr