Iran - Korrelationsliste zur Prüfung, ob Güter von Iran-Sanktionen betroffen sind
Zum Hintergrund
Am 23.12.2006 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat Sanktionen, mit denen Iran dazu bewegt werden soll, die umstrittene Urananreicherung auszusetzen. Die Resolution verbietet die Lieferung von Waren und Technologien, die Irans Nuklear- oder Trägertechnologieprogramm fördern. Verboten ist auch der Transfer von Know-how für diese Programme. Gegenüber verschiedenen Unternehmen und Einzelpersonen, die an diesen Programmen beteiligt sind, wurde u. a. ein umfassendes Bereitstellungsverbot ausgesprochen. Verboten sind unabhängig vom Verwendungszweck im Einzelfall alle Lieferungen von Handelsgütern an diese Unternehmen und Personen.
Mit der EG-Verordnung Nr. 423/2007 wurden die Beschränkungen der Resolution 1737 (2006) in den Mitgliedstaaten der EU in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Vorgesehen sind insbesondere Verbote für Dual-Use-Güter, Genehmigungspflichten für bestimmte sonstige Güter sowie Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs, inklusive Bereitstellungsverbote
EU veröffentlicht Korrelationsliste für Anhang II zur EG-Verordnung (Iran-Sanktionen)
Die EU-Kommission hat auf ihrer Internetseite eine Korrelationsliste zu Anhang II der Verordnung 423/2007 veröffentlicht. Diese Korrelationsliste ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter möglicherweise von den Iran-Sanktionen betroffen sein könnten. Bitte beachten Sie, dass eine eindeutige Zuordnung der Warenverzeichnisnummern nicht möglich ist. Es handelt sich lediglich um ein erstes Hilfsmittel für die Feststellung, ob Güter möglicherweise von Anhang II der Verordnung erfasst sind. Rechtsverbindlich ist aber allein der Text der Verordnung 423/2007 beziehungsweise ihre Anhänge.
Die Korrelationsliste finden Sie unter folgender Internetadresse:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2007/october/tradoc_136325.pdf