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INTERNATIONAL

EG-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten

EG-Bescheinigung

Bei der Beteiligung an Ausschreibungen in anderen EG-Mitgliedsstaaten, bei der Gründung von Niederlassungen oder bei der Ausübung von Berufen, bei denen eine Zulassungsbeschränkung besteht, wird in Einzelfällen von den zuständigen Behörden im EG-Ausland eine EG-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten verlangt. Besonders häufig ist dies in Belgien, Luxemburg und Österreich der Fall. Die Industrie- und Handelskammern stellen neben den Handwerkskammern diese Bescheinigung aus.

Die angegebenen Tätigkeiten müssen anhand von aussagekräftigen Dokumenten nachgewiesen werden. Geeignete Unterlagen dafür sind Schul- und Hochschulzeugnisse, Kaufmannsgehilfen- und Gesellenbriefe, Gewerbeanmeldungen, Eintragungsunterlagen für das Handelsregister, Arbeitszeugnisse usw.

Das Formular zum Ausfüllen am PC finden Sie in der linken Spalteunter "EG-Bescheinigung Formular".

Übrigens: der vollständige Titel dieser Bescheinigung lautet: "Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach den Bestimmungen der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs".

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DOKUMENT-NR. 26308

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