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Lieferantenerklärung - FAQ
(PDF, 919 KB) (Dokument-Nr.: 9038) -
Lieferantenerklärung 1207/2001 (Dokument-Nr.: 3587)
INTERNATIONAL
Lieferantenerklärungen - Aufbewahrungsfristen
Aufbewahrungsfristen für Lieferantenerklärungen nach der Verordnung (EG)1207/2001
Nach einer Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gelten auchfür Lieferantenerklärungen die Vorschriften des § 147 AO. Demnach sind Lieferantenerklärungen als Unterlagen gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 2 AO sechsJahre aufzubewahren. Sofern die Lieferantenerklärung auf einer Rechnungoder sonstigen Unterlage im Sinne des §147 Abs. 1 Nr. 4 oder 4a abgegeben wird,verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf zehn Jahre.

