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INTERNATIONAL

EU - Handelsabkommen

Die Europäische Union (EU) hat mit einer Reihe von Ländern Handelsabkommen (Präferenzabkommen) geschlossen. Eine Übersicht der Länder bietet das Internetangebot der deutschen Zollverwaltung.

Diese Handelsabkommen beinhalten die (gegenseitige) Gewährung von Zollermäßigungen oder Zollbefreiungen bei der Einfuhr von Waren. Daran sind aber feste Bedingungen geknüpft, die in den jeweiligen Abkommen festgelegt wurden. Die Texte der Abkommen sowie die zugehörigen Verarbeitungslisten sind wiederum über die Internetseiten des Zolls verlinkt und können kostenfrei bei der Europäischen Union abgerufen werden.

Zusätzlich bietet die Zollverwaltung sehr umfangreiche und gelungene Seiten zum Bereich Warenursprung und Präferenzen an. Unter anderem ist eine Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten enthalten, der für HS-Positionen (die ersten vier Stellender Zolltarifnummer) einen Abgleich der Verarbeitungslisten über alle Abkommen zulässt.

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