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Ausfuhrdokumente

Ausfuhrdokumente (Stand: 01.01.2013)

Falls Sie noch keine Erfahrungen mit dem Thema "Export von Waren in Länder außerhalb der EU" haben, empfehlen wir als Einstieg zunächst unser Merkblatt "Export - Grundlagen für Newcomer". Dort finden Sie praxisrelevante Hinweise und Erklärungen, die Ihnen erste Kenntnisse zum Ablauf eines Exportgeschäftes vermitteln.

Bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union (EU) können verschiedene Papiere von der Zollverwaltung, vom Bestimmungsland der Ware oder von dem Käufer verlangt werden. Dabei lassen sich diese Papiere im Wesentlichen nach folgenden Kriterien unterscheiden:

  • Papiere, die Sie auf Anforderung des Exportlandes bzw. der EU ausstellen müssen (z.B. Ausfuhranmeldung, ggf. Ausfuhrgenehmigung)

  • Papiere, die Sie auf Anforderung des Importlandes ausstellen müssen (z.B. Ursprungszeugnis)

  • Papiere, die Sie freiwillig auf Wunsch des Importeurs ausstellen, damit dieser bei der Einfuhr Zollvorteile in Anspruch nehmen kann (z.B. EUR.1, A.TR). Vorsicht: Voraussetzungen hierfür unbedingt beachten.

  • Papiere, die Sie nur auf unmittelbare Anforderung der Zollverwaltung ausstellen müssen (z.B. INF 4)

  • Papiere, die Sie auf Wunsch ihres Kunden ausstellen sollten, damit dieser ihre Waren exportieren oder weiterverarbeiten kann (z.B. Lieferantenerklärung, Ursprungszeugnis).

Beim Verkauf von Waren an Kunden, die ihren Sitz innerhalb der EU haben, werden durch die Zollverwaltung keine Zollpapiere verlangt, sofern es sich nicht um verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z.B. Alkohol, Tabak, Kaffee oder Mineralöl handelt. Ein ausführliches Merkblatt zum Thema "Handel innerhalb der EU" finden Sie in unserem Internetangebot.

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