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INTERNATIONAL

EMCS - BMF zur Anmeldung und Teilnahme

EMCS - Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Anmeldung und Teilnahme an EMCS

Das BMF hat die IHK-Organisation um die Veröffentlichung eines Schreibens zur Einführung des EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS) gebeten. Dieses Schreiben vom 22. Januar 2010 ging an Wirtschaftsverbände, in denen Unternehmen organisiert sind, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handeln.

Das Schreiben des BMF finden Sie in der rechten Menüleiste zum Download (pdf-Dokument)

Da ab dem 01.04.2010 nur Unternehmen, die auch zur Teilnahme an EMCS angemeldet sind, verbrauchsteuerpflichtige Beförderungen durchführen können, ist die Registrierung zwingend notwendig.

Nähere Informationen zu EMCS finden Sie auf den Seiten der Zollverwaltung www.zoll.de.

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DOKUMENT-NR. 37751

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