. .
Illustration

INTERNATIONAL

Ursprungsrecht im Außenhandel

Ursprungsrecht im Außenhandel

Grundsätzlich unterscheidet das Zollrecht zwischen dem "Nichtpräferentiellen Ursprungsrecht" (z.B. Grundlage für Ursprungszeugnisse) und dem "Präferentiellen Ursprungsrecht" (z.B. Grundlage für Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1). Der Nichtpräferentiellen Ursprung stellt im Wesentlichen auf den Herstellungsprozess der Ware ab. Zum Einsatz kommt dieser Bereich immer dann, wenn vom Importland oder vom Importeur ein Ursprungszeugnis verlangt wird. Dies kann aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert werden. Beispielsweise sollen damit Handelsströme gelenkt und überwacht werden, Antidumping-Maßnahmen gesteuert werden oder Überwachungen von Einfuhrbeschränkungen durchgeführt werden. Oftmals werden Ursprungszeugnisse auch im Rahmen von Akkreditivgeschäften gefordert oder sollen für Reexporte verwendet werden

Beim präferentiellen Ursprungsrecht müssen zusätzlich noch Wertkriterien (Prozentsatz von hundert) oder Positionswechsel eingehalten werden, damit das fragliche Produkt einen bestimmten Ursprung erhält. Der Nachweis erfolgt in der Regel über eine EUR 1 Warenverkehrsbescheinigung oder über eine Erklärung auf der Rechnung. Für die Inanspruchnahme der sog. Präferenzen gelten umfangreiche Vorschriften.

Seite 1: Ursprungsrecht im Außenhandel

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

DOKUMENT-NR. 659

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 5904-1910
  • Fax: 0621 5904-1904

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • FÜR EXPORTEURE / IMPORTEURE

Grundlagen für Newcomer. Informationen über Voraussetzungen für Exportgeschäfte, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Zollabwicklung bei der Ausfuhr und vieles mehr... mehr

Welche Dokumente werden bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU (sog. Drittländer) verlangt? Informationen und Hinweise hier... mehr

Hier können Sie sich über die Besonderheiten und Voraussetzungen bei der Abwicklung von Importgeschäften, die erforderlichen Einfuhrabgaben und Einfuhrpapiere für die Zollabwicklung informieren. mehr

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Formularen und Unterlagen, die bei der Abwicklung von Importgeschäften erforderlich sind. mehr

Die EORI-Nummer ersetzt mit der Einführung des ATLAS Release 8.4 / Ausfuhr Release AES 2.1 die deutsche Zollnummer.

mehr

Die kostenlose Internetausfuhranmeldung (IAA) wird zum 1. September 2011 von der Zollverwaltung abgeschaltet. Als Alternative dafür wird die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA+) angeboten. Erfahren Sie hier mehr...

mehr

  • +++ AKTUELLES INTERNATIONAL +++

03.02.2012

Außenwirtschaftsumfrage "Going International 2011-2012" veröffentlicht

Die Umfrage gibt die Einschätzungen der deutschen Unternehmen hinsichtlich Lage und Perspektiven ihres Auslandsgeschäfts wider.
mehr