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INTERNATIONAL

Verbindliche Zolltarifauskünfte: ab 2009 vom Hauptzollamt Hannover

Ab dem 1. Januar 2009 gibt es bundesweit eine zentrale Anlaufstelle für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte. Unternehmen, die eine verbindliche Zolltarifauskunft benötigen, beantragen diese beim

Hauptzollamt Hannover
Waterloostraße 5
30169 Hannover

Der Antrag zur Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft steht links neben diesem Text unter dem Stichwort "Externe Links" zum Herunterladen bereit.

Wozu benötige ich eine verbindliche Zolltarifauskunft?
Die richtige Eintarifierung von Ware, also die Auswahl der korrekten Warennummer oder Zolltarifnummer ist von großer Bedeutung für die reibungslose Abwicklung von Außenhandelsgeschäften. Denn von der Zolltarifnummer hängt ab, welche Zollabgaben anfallen, welche Dokumente benötigt werden und ob es bei der Ein- und Ausfuhr Verbote oder Beschränkungen gibt. Es ist jedoch nicht immer ganz einfach, die richtige Warennummer zu finden. Um Sicherheit bei der Planung und Kalkulation zu erlangen, besteht die Möglichkeit, sich von der Zollverwaltung eine verbindliche Zolltarifauskunft zu beantragen. Diese ist für einen Zeitraum von sechs Jahren rechtlich bindend.

Wer kann mir helfen, die richtige Zolltarifnummer zu finden?
Unverbindliche Zolltarifauskünfte und Hilfestellung bei der korrekten Eintarifierung von Ware erhalten Unternehmen beim

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Auskunft für Unternehmen
Telefon 0351 44834-520
Telefax 0351 44834-590
info.gewerblich@zoll.de

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DOKUMENT-NR. 30773

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