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INTERNATIONAL

Europäische Registrierungs- und Identifikationssystem (EORI) ersetzt Zollnummer

Seit 1.11.2009 ist ohne EORI-Kennnummer keine Zollabfertigung in der Europäischen Gemeinschaft mehr möglich -

Die EORI-Nummer ist 17-stellig und setzt sich aus dem Staatenkürzel (ISO-Alpha-2-Ländercode) und einer alphanumerischen Ziffernfolge zusammen.

In Deutschland wird die bestehende Zollnummer in die EORI-Nummer integriert.

Beispiel: Ein deutscher Wirtschaftsbeteiligter hat die Zollnummer: 1234567

Die EORI-Nummer lautet dann: DE000000001234567.

Diese EORI-Nummer wird in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt, die im Internet frei einsehbar sein wird. Die bisher bestehenden nationalen Zollnummern werden durch die EORI-Nummer ersetzt. Bis zu der Umstellung der EDV-Systeme muss weiterhin die bisher vergebene nationale Zollnummer für die Zollanmeldungen verwendet werden. Seit dem 1.11.2009 wird eine Zollabfertigung in der Europäischen Gemeinschaft (EG) für einen deutschen Zollbeteiligten nur noch möglich sein, wenn dieser in der EORI-Datenbank registriert ist.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen, sowie zur Aktualisierung der Stammdaten der bestehenden Zollnummern, wird jeder Inhaber einer Zollnummer von der Zollverwaltung (IWM Dresden) angeschrieben und aufgefordert, der Übermittlung seiner Daten an die EG zuzustimmen. Die Beantragung der EORI-Kennnummer erfolgt über den Vordruck 0870, der im Internetangebot der Zollverwaltung hinterlegt ist. Falls der Übermittlung an die EG nicht zugestimmt werden sollte, verliert die bisherige Zollnummer ihre Gültigkeit. Zusätzlich kann der Unternehmer freiwillig die Einwilligung zur Veröffentlichung seiner Stammdaten im Internet-Auskunftssystem erteilen. Falls er hier nicht zustimmt, werden lediglich die Existenz und Gültigkeit der EORI-Kennnummer über das Internet-Auskunftssystem abfragbar sein.

Die Einzelheiten zur Einführung der EORI-Nummer sind in der Verordnung (EG) 312/2009 am 16.04.2009 veröffentlicht worden. Die Verordnung haben wir als pdf-Download in der linken Menüleiste hinterlegt.

Sollten Sie noch nicht Inhaber einer Zollnummer sein, so können Sie diese im entsprechenden Antragsverfahren beantragen.

Anträge zum Verfahren EORI sind ausschließlich auf dem Postweg an das Informations- und Wissensmanagement Zoll zu senden.

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DOKUMENT-NR. 33794

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