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INTERNATIONAL

EU - Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln (Januar 2010)

EU - Verstärkte Kontrollen bei der Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln
(Quelle: DIHK)

Am 25.01.2010 trat die Verordnung (EG) 669/2009 in Kraft. Dadurch ergeben sich neue Beschränkungen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs aus bestimmten Drittländern.

Das Verbringen der betroffenen Waren aus einem Drittland in die Europäische Union ist nur über einen „benannten Eingangsort” zulässig. Die Liste der„benannten Eingangsorte” wurde durch die Kommission veröffentlicht.

Der „benannte Eingangsort” ist durch die Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer oder Ihre Vertreter rechtzeitig vorab über das voraussichtliche Datum und die voraussichtliche Uhrzeit des Eintreffens sowie über die Art der Sendung zu informieren. Hierzu ist das in Teil I der Verordnung abgedruckte Dokument für die Einfuhr (GDE) mindestens einen Arbeitstag vor dem tatsächlichen Eintreffen der Sendung am „benannten Eingangsort” zu übermitteln.

Die Hauptzuständigkeit für die Umsetzung der Verordnung 669/2009 liegt innerhalb der Bundesregierung nicht beim BMF sondern beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Referat 315 - Lebensmittelüberwachung, Krisenmanagement -

Rochusstr. 1

D-53123 Bonn

Homepage: www.bmelv.de

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