Externe Links
-
Merkblätter des BAFA (Link: http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/index.html)
Sie befinden sich hier: Startseite > International > Export - Import > Import > Einfuhrkontrolle > Wareneingangsbescheinigung und Internationale Eingangsbescheinigung
Wareneingangsbescheinigung und Internationale Eingangsbescheinigung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Internetseite Merkblätter zur Wareneingangsbescheinigung (WEB) und Internationalen Einfuhrbescheinigung (IEB) veröffentlicht.
Mit einer Wareneingangsbescheinigung (WEB) wird auf der Grundlage einer erteilten Internationalen Einfuhrbescheinigung der tatsächliche Eingang der Waren im Bestimmungsland bestätigt. Im Ausland wird die WEB als „Delivery Verification Certificate” bezeichnet.
Eine Internationale Einfuhrbescheinigung (IEB) ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Genehmigungsbehörde des Lieferlandes eine Ausfuhrgenehmigung erteilt. Im Ausland wird die IEB als „International Import Certificate” bezeichnet.
In den Merkblättern wird beschrieben, in welchen Fällen Bescheinigungen benötigt werden, wie die Antragsformulare auszufüllen sind und wie die Antragstellung zu erfolgen hat. Außerdem findet sich auf der Internetseite die Möglichkeit, nach einmaliger Registrierung beim BAFA, die Vordrucke elektronisch auszufüllen.
0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)
Grundlagen für Newcomer. Informationen über Voraussetzungen für Exportgeschäfte, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Zollabwicklung bei der Ausfuhr und vieles mehr... mehr
Welche Dokumente werden bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU (sog. Drittländer) verlangt? Informationen und Hinweise hier... mehr
Hier können Sie sich über die Besonderheiten und Voraussetzungen bei der Abwicklung von Importgeschäften, die erforderlichen Einfuhrabgaben und Einfuhrpapiere für die Zollabwicklung informieren. mehr
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Formularen und Unterlagen, die bei der Abwicklung von Importgeschäften erforderlich sind. mehr
Die EORI-Nummer ersetzt mit der Einführung des ATLAS Release 8.4 / Ausfuhr Release AES 2.1 die deutsche Zollnummer.
mehr
Deutsche Exporteure können ab sofort ihre kurzfristigen Forderungen gegenüber Kunden in Griechenland nicht nur über private Anbieter absichern, sondern auch mit staatlichen Exportkreditgarantien.
mehr
Nach dem Rekordjahr 2010 erreicht die Exportquote in der Pfalz auch in 2011 den Wert von 60,8 Prozent. Dies ist die höchste jemals errechnete Exportquote für den IHK-Bezirk Pfalz. Zum Vergleich: Die Exportquote für gesamt Rheinland-Pfalz erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 50,2% auf 50,8%; für Deutschland verringerte sie sich minimal von 44,4% auf 44,3%. mehr
© Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Pfalz keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Pfalz nicht zu eigen macht.
www.pfalz.ihk24.de
© Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Pfalz keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Pfalz nicht zu eigen macht.
www.pfalz.ihk24.de