Externe Links
-
Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates vom 22. Juli 2008 (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:211:0001:0039:DE:PDF)
Sie befinden sich hier: Startseite > International > Export - Import > Import > Zollpapiere / Bescheinigungen > APS - Verlängerung der Anwendung bis 31.12.2011
Verlängerung der Anwendung des Schemas Allgemeiner Zollpräferenzen bis31.12.2011
Das Schema Allgemeiner Zollpräferenzen (APS) wird mit der bisherigen Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2008 angewandt.
Über dieses Datum hinaus wird die Anwendung des Schemas nun mit der im ABl. (EU) Nr. L 211 vom 06.08.2008 veröffentlichten Verordnung(EG) Nr. 732/2008 des Rates vom 22. Juli 2008 verlängert. Diese Verordnung tritt am 26. August 2008 in Kraft und gilt vom 1. Januar 2009 bis zum 31.Dezember 2011.
Mit der neuen Verordnung werden gegenüber bestimmten Ländern für bestimmte Warengruppen erneut Zollpräferenzen hinzukommen beziehungsweise entfallen. Welche Länder und Abschnitte davon betroffen sind, kann dem Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 732/2008 entnommen werden.
0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)
Grundlagen für Newcomer. Informationen über Voraussetzungen für Exportgeschäfte, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Zollabwicklung bei der Ausfuhr und vieles mehr... mehr
Welche Dokumente werden bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU (sog. Drittländer) verlangt? Informationen und Hinweise hier... mehr
Hier können Sie sich über die Besonderheiten und Voraussetzungen bei der Abwicklung von Importgeschäften, die erforderlichen Einfuhrabgaben und Einfuhrpapiere für die Zollabwicklung informieren. mehr
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Formularen und Unterlagen, die bei der Abwicklung von Importgeschäften erforderlich sind. mehr
Die EORI-Nummer ersetzt mit der Einführung des ATLAS Release 8.4 / Ausfuhr Release AES 2.1 die deutsche Zollnummer.
mehr
Deutsche Exporteure können ab sofort ihre kurzfristigen Forderungen gegenüber Kunden in Griechenland nicht nur über private Anbieter absichern, sondern auch mit staatlichen Exportkreditgarantien.
mehr
Nach dem Rekordjahr 2010 erreicht die Exportquote in der Pfalz auch in 2011 den Wert von 60,8 Prozent. Dies ist die höchste jemals errechnete Exportquote für den IHK-Bezirk Pfalz. Zum Vergleich: Die Exportquote für gesamt Rheinland-Pfalz erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 50,2% auf 50,8%; für Deutschland verringerte sie sich minimal von 44,4% auf 44,3%. mehr
© Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Pfalz keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Pfalz nicht zu eigen macht.
www.pfalz.ihk24.de
© Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK Pfalz keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK Pfalz nicht zu eigen macht.
www.pfalz.ihk24.de