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INTERNATIONAL

APS - Verlängerung der Anwendung bis 31.12.2011

Verlängerung der Anwendung des Schemas Allgemeiner Zollpräferenzen bis31.12.2011

Das Schema Allgemeiner Zollpräferenzen (APS) wird mit der bisherigen Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2008 angewandt.

Über dieses Datum hinaus wird die Anwendung des Schemas nun mit der im ABl. (EU) Nr. L 211 vom 06.08.2008 veröffentlichten Verordnung(EG) Nr. 732/2008 des Rates vom 22. Juli 2008 verlängert. Diese Verordnung tritt am 26. August 2008 in Kraft und gilt vom 1. Januar 2009 bis zum 31.Dezember 2011.

Mit der neuen Verordnung werden gegenüber bestimmten Ländern für bestimmte Warengruppen erneut Zollpräferenzen hinzukommen beziehungsweise entfallen. Welche Länder und Abschnitte davon betroffen sind, kann dem Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 732/2008 entnommen werden.

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