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INTERNATIONAL

Postverkehr: Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen

Am 1. Dezember 2008 wurde die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht. Für die Einfuhrumsatzsteuer blieb die Wertgrenze von 22 Euro bestehen.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.

Weitere Infos unter: www.zoll.de

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