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INTERNATIONAL

Libyen - Einreisegesetz

Libyen – Einreisegesetz (Stand 16.11.2007)

Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 hinsichtlich der neuen Einreisebestimmungen dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt: "Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen),die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."

Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro) die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen. Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Passverbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck. In jedem Fall rät das Auswärtige Amt, sich beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen zu erkundigen.

Kann keine gültige Übersetzung vorgelegt werden, wird die Einreise nach Libyen verweigert, und der Reisende muss mit gleichem Flug die Rückreise antreten

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