Der bisher aus 13 EU-Staaten sowie Norwegen und Island bestehende Schengen-Raum wurde zum 21.12.2007 um neun osteuropäische Länder (Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen) und Malta erweitert. Am21. Dezember wurden zunächst allerdings nur die Passkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen alten und neuen Schengen-Staaten abgeschafft, an den Flughäfen soll dies erst im März 2008 geschehen.
Zypern will als einziger der im Jahr 2004 beigetretenen EU-Staaten noch warten, die jüngsten EU-Mitglieder Bulgarien und Rumänien sind noch nicht soweit.
Das Schengener Abkommen regelt die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern in den Unterzeichnerstaaten. Die deutschen Auslandsvertretungen stellen nur noch Geschäfts-Visa in Form von Schengen-Visa aus, es sei denn, der Antragsteller betont, dass er lediglich nach Deutschland einreisen möchte. Er sollte sicherheitshalber darauf hinweisen, dass er mehrere Schengen-Staaten besuchen möchte. Mit der vollständigen Abschaffung der Binnengrenzkontrollen kann sich der Inhaber eines Schengen- Visums während des Gültigkeitszeitraums, längstens jedoch drei Monate pro Halbjahr, in den 15 Staaten, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden, aufhalten.
Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sind folgende Länder:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island*, Luxemburg, Niederlande, Norwegen*, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien, und seit dem 21.12.2007: Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen und Malta.
*Norwegen und Island sind zwar nicht Mitgliedsländer der Europäischen Union, gehören aber der "Nordischen Passunion" an, in der das Schengener Abkommen seit dem 25. März 2001 vollumfänglich gilt.
Die EU-Mitgliedsländer Großbritannien und Irland haben das Schengen-Abkommen bisher nicht unterzeichnet. Für diese Staaten ist ein separates Visum erforderlich. Dringend zu beachten ist, dass die Einreise über diese Staaten in einen Schengen-Staat nicht möglich ist. Die Auslandsvertretungen der Schengen-Staaten in diesen Ländern erteilen kein Anschluss-Visum.
Das Schengen-Visum ist bei jener Auslandsvertretung zu beantragen, indessen Hoheitsgebiet sich der Geschäftspartner am längsten aufhalten will. Ist die Dauer nicht vorhersehbar, ist das Visum bei der Auslandsvertretung zu beantragen, über dessen Hoheitsgebiet die Einreise erfolgen wird.