China ist mittlerweile der weltweit zweitgrößte Importeur von Waren nach den Vereinigten Staaten und damit ein sehr interessanter Markt für deutsche Unternehmen. Anders als beim Handel mit EU-Ländern gestaltet sich der Handel mit Drittländern stets schwieriger. China, das seit 2001 Mitglied der WTO ist, empfängt jährlich Lieferungen im Wert von 30 Mrd. USD aus Deutschland. Der Einfuhrvorgang und bestehende Einfuhrvorschriften für verschiedene Produktgruppen erschweren das China-Geschäft. Finden Sie hier die wichtigsten Vorschriften und Regelungen, die für Ihre Lieferung ins Reich der Mitte gelten:
Erforderliche Begleitpapiere:
- Handelsrechungen (2-fach) mit allen handelsüblichen Angaben und Unterschrift.
(Name und Anschrift des Ausführers und des Empfängers, Ort und Datum der Ausstellung, Rechnungsnummer, Angabe über die Beförderung, Ursprungsland, Nummern und Anzahl der Packstücke, genaue Warenbezeichnung, Brutto- und Nettogewichte, Einzelpreise und Gesamtbetrag, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, Angabe des Ursprungslands).
- Separate Angabe des FOB - und CIF-Wertes ist erforderlich.
- Packliste in englischer Sprache (sofern in Handelsrechnung nicht detailliert aufgeführt).
- Die Bezeichnung Volksrepublik China bzw. People's Republic of China ist in allen Dokumenten zu verwenden.
- Ursprungszeugnisse sind meistens nicht erforderlich. Wenn allerdings ein Ursprungszeugnis benötigt wird, ist als Ursprungsland "Federal Republic of Germany (European Community)" oder nur "European Community anzugeben.
Holzverpackung:
Seitdem 1.1.06 wird bei der Einfuhr von Holzverpackung in die VR China die Einhaltung des Standards ISPM Nr. 15 verlangt. Rohholz benötigt ein Pflanzengesungheitszeugnis.
Zoll:
Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben Chinas können online in der Market Access Database der EU eingesehen werden. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel CIF-Wert. Von diesem dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie in der Rechnung getrennt aufgeführt sind: Gebühren für Aufbau& Installation in China / Transport- und Versicherungskosten nach dem ersten Entladeort in China / Einfuhrzölle und Steuern.
Webematerialien wie Prospekte oder Kataloge ohne Handelswert können abgabenfrei eingeführt werden. Ist ein Handelswert zu bejahen, so sind 7,5% Zoll und 17% Umsatzsteuer zu bezahlen. Muster ohne Handelswert bis 200 RMB können zollfrei eingeführt werden. Muster mit Handelswert können nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bis zu 6 Monate eingeführt werden. Carnets sind nur für Messen und Ausstellungen zugelassen.
Einfuhrnebenabgaben:
Die Abfertigungsgebühr beträgt 0,4% des Zollwertes. Für tariflich zollfreie Waren 1,5%. Der Umsatzsteuersatz beträgt 17%. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Zollwert plus Zollbetrag plus sonstige Verbrauchsteuern.
Verbrauchsteuern - Beispiele:
- Wein: 10%
- Branntwein: 25%
- PKWs: 3 - 20% (abhängig vom Hubraum)
- Parfum: 30%
- Luxusuhren: 20%
Einfuhrverbote bestehen für:
- Waffen, Munition und Explosivstoffe
- Falschgeld und gefälschte Wertpapiere
- tödlich wirkende Gifte
- Dokumente/Medien mit einer schädlichen Wirkung für Kultur, Wirtschaft,
Moral oder Politik der VR China
- Rauschgift
- Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus, die gefährliche Bakterien,
Schädlinge und andere Schadstoffe in sich tragen
- Industrieabfälle
Für bestimmte Waren, die in China vermarktet werden sollen, besteht eine Produktzertifizierungspflicht im Sinne der CCC (China Compulsory Certification). Die Einfuhr von Gebrauchtmaschinen in die VR China ist nur stark eingeschränkt möglich, teilweise sogar verboten. Es gelten zunächst die gleichen Lizensierungserfordernisse wie für Neuwaren. Für gebrauchte Maschinen sind zusätzliche Bedingungen zu erfüllen - eine staatliche Kommission (AQSIQ) bestimmt die Einfuhrbedingungen.
Für einige Waren sind zusätzliche Einfuhrlizenzen erforderlich. Die Lizenzen müssen formell bei den zuständigen Stellen beantragt werden - meist kann dies nur der Importeur bzw. eine in China ansässige Importgesellschaft.