Hongkong und Macau sind Mitglied in der WTO. Beide sind eigenständige Sonderverwaltungsregionen (SVR) der VR China mit jeweils eigenen Zollbestimmungen. Die beiden Stadtstaaten erheben als Zollfreigebiete weder Zölle noch Umsatzsteuern. Auf wenige Warengruppen werden Verbrauchsteuern erhoben. Alle Waren mit Ursprung in Hongkong und Macau können zollfrei in die VR China eingeführt werden.
Warenbegleitpapiere:
- Frachtbrief
- Es ist nur eine handelsübliche Rechnung in englischer Sprache erforderlich.
- Gesundheitszeugnisse, sofern erforderlich
Abfertigungsgebühren:
Bei der Einfuhr von Nahrungsmitteln beträgt die Gebühr pro Anmeldung 0,50 HK$. Bei anderen Waren beträgt die Gebühr 0,50 HK$ für die ersten 46.000 HK$ Zollwert. Für jede weitere 1.000 HK$ werden zusätzlich 0,25 HK$ fällig. Für eingeführte Waren, die einer Verbrauchsteuer unterliegen und nicht sofort vermarktet werden, stehen Zolllager zur Verfügung.
Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel:
Zur Einfuhr von Lebensmitteln hat die zuständige Aufsichtsbehörde in Hongkong zahlreiche Informationen
im Internet veröffentlicht - hier....
Holzverpackung:
Holzverpackungen müssen gegenwärtig keinen besonderen Behandlungen unterzogen werden. Der ISPM 15 Standard wird nicht verlangt. Verpackungsmaterial aus Holz muss aber trotzdem frei von Schädlingen sein und darf auch keine Anhaftungen von Erde aufweisen. Weitere Informationen - hier...
Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne weiterführende Informationen.