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HONGKONG

Wirtschaftsrecht

Der Status der Sonderverwaltungszonen:

Eine Sonderverwaltungszone (ist eine Einheit der administrativen Gliederung der Volksrepublik China. Momentan gibt es zwei Sonderverwaltungszonen, Hongkong und Macao, mit jeweils einem Chefadministrator (Chief Executive) als Regierungschef.

Sonderverwaltungszonen wurden auf Basis des Artikel 31 der Verfassung der Volksrepublik China eingerichtet. Dieser Artikel erlaubt es dem Volkskongress, Sonderverwaltungszonen zu gründen und diese mit einem Grundgesetz, einem hohen Maß von innerer Autonomie, einem eigenen politischen und wirtschaftlichen System auszustatten.

Das Prinzip "Ein Land, zwei Systeme" (yì gúo liăng zhì), auf welchem die Sonderverwaltungszonen beruhen, wurde von Deng Xiaoping entwickelt. 1984 erläuterte er es in einer Rede vor Hongkonger Persönlichkeiten. Ein Land bedeute die Volksrepublik China, und die Sonderverwaltungszone gelte als eine lokale Regierung im Rahmen der Volksrepublik China. In der gleichen Rede erläuterte Deng auch das Prinzip der Verwaltung Hongkongs durch Hongkonger. Demnach wolle Peking keine Funktionäre in die Regierung der Sonderverwaltungszone entsenden, sondern nur Truppen als Symbol der staatlichen Souveränität in der damaligen Kronkolonie stationieren.

Die VR China hat Taiwan den Status einer Sonderverwaltungszone bei einer eventuellen Wiedervereinigung angeboten. Die Republik China akzeptiert das allerdings nicht und Umfragen deuten an, dass dieses Prinzip auch vom Großteil der taiwanischen Wähler abgelehnt wird.

Die Sonderverwaltungszonen haben, obwohl sie keine souveränen Staaten sind, eigene Zollverwaltungen und eine eigene Handelspolitik. Sie sind auch für sich selbst Mitglieder der WTO.

CEPA (Closer Economic Partnership Arrangement):

Am 1. Januar 2004 trat das zwischen Hong Kong und China geschlossene Handelsabkommen "Vereinbarung über eine engere wirtschaftliche Partnerschaft" in Kraft. Im Rahmen dieses Abkommens gelten Zollerleichterungen für die Einfuhr von Waren aus Hong Kong nach China. Zwischen Festlandchina und Macao besteht eine annähernd inhaltsgleiche Vereinbarung.

In den vergangenen Jahren wurden in mehreren Zusatzvereinbarungen (CEPA II-IV) Erweiterungen des Abkommens für verschiedene Sektoren vereinbart. So wurden zum 1. Januar 2007 15 Liberalisierungsmaßnahmen in 10 Dienstleistungsbereichen veranlasst: Rechtsberatung, Tourismus, Baugewerbe, Informationstechnologie, Messeorganisation, audiovisuelle Medien, Einzelhandel, Vertrieb und Luft- und Landtransport. Unter anderem ist es Hongkonger Anwälten unter bestimmten Umständen möglich, in der VR China zu praktizieren. Hongkonger Reisebüros können in der VR China ihre Dienstleistungen anbieten. Außerdem wird die Kooperation beim Schutz von geistigem Eigentum verstärkt. Im Rahmen von CEPA wird des Weiteren die gegenseitige Anerkennung von Fachqualifikationen gefördert.

Am 29. Juli 2008 wurde mit CEPA V eine weitere Phase von CEPA unterzeichnet. Damit umfasst CEPA weitere 29 Liberalisierungsmaßnahmen in 17 von 40 Dienstleistungsbereichen. Gleichzeitig wurde ein Maßnahmenpaket zur Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit der Provinz Guangdong „Cooperation Measures with Guangdong” vereinbart.

CEPA stärkt die wirtschaftliche Verbindung zwischen Hongkong und dem Festland. Insbesondere die Liberalisierungen im Dienstleistungssektor sind für die dienstleistungsorientierte Wirtschaft Hongkongs von großem Nutzen. Viele der Liberalisierungsmaßnahmen werden im Rahmen eines WTO-Abkommens auch anderen Ländern gewährt, meist jedoch in schwächerer Form. Ein Fortschreiten der wirtschaftlichen Integration in den folgenden Jahren ist zu erwarten. Die CEPA-Vereinbarungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch für deutsche Unternehmen interessant sein, die sich in Hongkong und Festlandchina engagieren.

Die wichtigsten Neuerungen im Rahmen von CEPA in 2008 sind:

Von den jüngsten Liberalisierungsschritten, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind, profitieren vor allem in Hong Kong ansässige Dienstleistungsunternehmen. Sämtliche in Hong Kong produzierte Erzeugnisse dürfen zollfrei nach China exportiert werden. Seit 2004 gilt dieses Vorrecht für rund 90% der in Hong Kong hergestellten Waren. In Hong Kong ansässige Unternehmen aus 11 Dienstleistungsbranchen können neu auch in China weitgehend ohne Beschränkungen tätig werden. Bisher sind es deren 27. Für in Hong Kong ansässige Unternehmen, die nach China expandieren wollen, sind auch in den Bereichen Tourismus, Bankwesen und Messewesen Erleichterungen vorgesehen.

In den vergangenen Jahren wurde CEPA immer weiter intensiviert. Alle Verträge und das neuste Abkommen sowie die daraus entstehenden Veränderungen, können Sie hier... einsehen.

Neben dem CEPA-Abkommen, welches eine starke wirtschaftliche Verzahnung mit dem Festland zum Ziel hat, wird Hong Kong immer mehr als Offshore-Region für den Handel mit chinesischen Renminbi genutzt. Weitere Informationen finden Sie hier...

Schiedsgerichtsbarkeit

Die neue Arbitration Ordinance tritt am 01.06.2011 in Kraft und verspricht eine erleichterte Durchführung von Schiedsverfahren für Unternehmen und andere Akteure. Durch die Änderung sind nun die UNCITRAL-Regeln auf nationale und internationale Schiedsverfahren anwendbar.

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