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MACAO

Wirtschaftsrecht

Der Status der Sonderverwaltungszonen:

Eine Sonderverwaltungszone (ist eine Einheit der administrativen Gliederung der Volksrepublik China. Momentan gibt es zwei Sonderverwaltungszonen, Hongkong und Macao, mit jeweils einem Chefadministrator (Chief Executive) als Regierungschef.

Sonderverwaltungszonen wurden auf Basis des Artikel 31 der Verfassung der Volksrepublik China eingerichtet. Dieser Artikel erlaubt es dem Volkskongress, Sonderverwaltungszonen zu gründen und diese mit einem Grundgesetz, einem hohen Maß von innerer Autonomie, einem eigenen politischen und wirtschaftlichen System auszustatten.

Das Prinzip "Ein Land, zwei Systeme" (yì gúo liăng zhì), auf welchem die Sonderverwaltungszonen beruhen, wurde von Deng Xiaoping entwickelt. 1984 erläuterte er es in einer Rede vor Hongkonger Persönlichkeiten. Ein Land bedeute die Volksrepublik China, und die Sonderverwaltungszone gelte als eine lokale Regierung im Rahmen der Volksrepublik China. In der gleichen Rede erläuterte Deng auch das Prinzip der Verwaltung Hongkongs durch Hongkonger. Demnach wolle Peking keine Funktionäre in die Regierung der Sonderverwaltungszone entsenden, sondern nur Truppen als Symbol der staatlichen Souveränität in der damaligen Kronkolonie stationieren.

Die VR China hat Taiwan den Status einer Sonderverwaltungszone bei einer eventuellen Wiedervereinigung angeboten. Die Republik China akzeptiert das allerdings nicht und Umfragen deuten an, dass dieses Prinzip auch vom Großteil der taiwanischen Wähler abgelehnt wird.

Die Sonderverwaltungszonen haben, obwohl sie keine souveränen Staaten sind, eigene Zollverwaltungen und eine eigene Handelspolitik. Sie sind auch für sich selbst Mitglieder der WTO.

Status von Macao nach der Übergabe an China:

Auch nach der Übergabe an China ist die Sonderverwaltungszone Macao eine kleine, offene Marktwirtschaft mit geringer Regierungsintervention. Offizielle Währung blieb der Macao Pataca (MOP), der uneingeschränkt konvertierbar ist. Devisen dürfen ohne Beschränkung im- und exportiert werden.

Gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom April 1987 wird diese Wirtschaftsordnung bis 2049 beibehalten, d.h. Macau
- bleibt Freihafen und unabhängiges Zollgebiet
- behält volle Konvertibilität der Währung und freien Kapitalverkehr
- behält ein unabhängiges Steuersystem
- behält seine Währungs- und Haushaltsreserven
- unterhält unabhängige Außenwirtschaftsbeziehungen
- ist zum Abschluss von Verträgen und Abkommen in diesem Bereich befugt.

CEPA (Closer Economic Partnership Arrangement):

Am 1. Januar 2004 trat das zwischen Macao und China geschlossene Handelsabkommen "Vereinbarung über eine engere wirtschaftliche Partnerschaft" in Kraft. Im Rahmen dieses Abkommens gelten Zollerleichterungen für die Einfuhr von Waren aus Macao nach China. Zwischen Festlandchina und Hongkong besteht eine annähernd inhaltsgleiche Vereinbarung - vergleiche hier.

In den vergangenen Jahren wurden in mehreren Zusatzvereinbarungen (CEPA II-IV) Erweiterungen des Abkommens für verschiedene Sektoren vereinbart. So wurden zum 1. Januar 2007 15 Liberalisierungsmaßnahmen in 10 Dienstleistungsbereichen veranlasst.

Aufgrund CEPA V ergreift China 27 konkrete Maßnahmen in 18 Branchen, darunter die weitere Vereinfachung der Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren, Erleichterungen des Markteintritts, Abschaffung verschiedener Investitionsbeschränkungen. Der fünfte Zusatz des CEPA umfasst Maßnahmen zur weiteren Öffnung des Sektors medizinischer Versorgung und Ausschüttung von Dividenden.

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