Export nach Taiwan - Zoll und Einfuhr:
Eingeführte Waren sind bei der Zollbehörde zur zollamtlichen Behandlung anzumelden. Der Zollanmeldung sind alle Unterlagen, die zur Abgabenberechnung erforderlich sind, beizufügen. Zollanmeldungen können vom Einführer oder durch einen von ihm beauftragten Vertreter abgegeben werden. Zollschuldner ist der Empfänger der eingeführten Ware.
Bei der Zollanmeldung sind folgende Dokumente beizufügen:
- Handelsrechungen (3-fach; in englischer Sprache) mit allen handelsüblichen Angaben:
- Name und Anschrift des Ausführers
- Name und Anschrift des Empfängers
- Ort und Datum der Ausstellung
- Rechnungsnummer
- Angabe über die Beförderung
- Marke, Nummern und Anzahl der Packstücke
- genaue Warenbezeichnung, Zolltarifnummer
- Brutto- und Nettogewichte,
- Einzelpreise und Gesamtbetrag
- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Angabe des Ursprungslandes
- Falls die Handelsrechnung keine genaue Übersicht über die in den einzelnen Packstücken enthaltenen Waren gibt, ist der Sendung eine genaue Packliste beizufügen. Der Inhalt der Packstücke ist auf der Packliste in englischer Sprache übersichtlich mit Warenbeschreibung, Marken und Nummern aufzuführen.
- Ursprungszeugnisse sind in Einzelfällen erforderlich.
- Für Nahrungsmittel, Alkohol, Medikamente, Gefahrgüter etc. gelten besondere Einfuhrvorschriften.
- Bestimmte Warengruppen dürfen nicht oder nur mit Lizenz importiert werden.
- Spezielle Etikettierungsvorschriften können bestehen.
Informationen zum Export von Wein nach Taiwan finden Sie im Downloadbereich links und erhalten Sie bei Ihrer IHK.
Vorübergehende Einfuhr mit Carnet CPD:
Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster können mit diesem Zollpapier ohne Erhebung von Eingangsabgaben vorübergehend eingeführt werden. Das Verfahren gleicht dem sonst üblichen Carnet ATA Verfahren.
Ist die vorübergehende Einfuhr mit Carnet CPD nicht möglich, ist das Regelverfahren anzuwenden. Bei der Einfuhr sind dann Sicherheiten in Höhe der zu erwartenden Eingangsabgaben zu leisten. Diese werden bei ordnungsgemäßer Wiederausfuhr erstattet.
Einfuhrabgaben:
Dem taiwanischen Zolltarif liegt das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) zu Grunde. Zu dieser 6-stelligen Code- Nummer, die weltweit verwendet wird, treten noch vier Ziffern nach nationaler Gesetzgebung hinzu. Beim Zollwert handelt es sich also um den cif-Wert der Waren. Die taiwanische Zollverwaltung hat die Zollsätze im Internet veröffentlicht. Bei der Zollabfertigung entstehen ebenfalls geringfügige Gebühren. 5% Einfuhrumsatzsteuer werden auf den cif-Wert der eingeführten Waren zuzüglich der Zollabgaben erhoben. Zollfreiheit besteht für Werbematerial sowie für Warenmuster ohne Handelswert, die zur freien Verteilung eingeführt werden. Für verschiedene Produkte (z.B. Alkohol, Tabak) werden zusätzlich Verbrauchssteuern erhoben.
Holzverpackung:
Taiwan verlangt seit 1.11.2005 die Einhaltung des Internationalen Standards für Pflanzengesundheit ISPM Nr. 15. Zum Nachweis, dass die geforderten Behandlungen stattgefunden haben, muss das Holz mit einer genau definierten Markierung versehen sein.
Seit dem 01.01.2009 gelten in Taiwan neue Einfuhrbestimmungen: Das Bureau of Animal Plant Health Inspection and Quarantine (BAPHIQ) informiert, dass alle Holzmaterialien, die als Verpackung von Importgütern Taiwan erreichen, entweder wärmebehandelt oder desinfiziert sein müssen. Grund dafür ist der verbesserte Schutz des Landes vor Schädlingen. Alle Holzverpackungen müssen mit dem Logo der International Plant Protection Convention (IPPC) gekennzeichnet sein. Verpackungen ohne entsprechendes Siegel werden vernichtet oder rückversandt.