Das taiwanische Gesellschaftsrecht, das in Anlehnung an die deutsche Rechtsordnung geschaffen wurde, kennt vier Gesellschaftsarten: die unbeschränkte Gesellschaft (unlimited company), die beschränkte Gesellschaft (limited company), die unbeschränkte Gesellschaft mit einer beschränkten Haftung der Anteilseigner (unlimited company with limited liability shareholder) und schließlich die Aktiengesellschaft (company limited by shares). Alle sind juristische Personen und müssen zum Zweck der Gewinnerzielung gegründet werden. Der Name der gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüsse hat deutlich erkennen zu geben, um welche dieser genannten Gesellschaftsarten es sich jeweils handelt.
Ausländische Gesellschaften können in Taiwan Vertretungsbüros eröffnen. Hierzu müssen sie um eine staatliche Genehmigung nachsuchen. Zuständig ist das Wirtschaftsministerium. Eine Mindestkapitalanlage wird bei der Gründung eines Vertretungsbüros nicht gefordert. Vertretungsbüros dürfen keine gewinnerzielenden Geschäfte tätigen. Eine Unternehmenssteuer gibt es für sie nicht. Eine eigene Buchhaltung wird nicht verlangt.
Vertretungsbüros können im Namen deutscher Firmen Verträge aushandeln, Angebote unterbreiten und Rechtsstreitigkeiten führen. Für den Verkauf von Erzeugnissen bieten Vertretungsbüros einen ersten Markteinstieg, als Einkaufsbüro empfiehlt sich hingegen eine längere Nutzung dieser unternehmerischen Rechtsform.
Zweigniederlassungen sind eher bei Dienstleistungsunternehmen anzutreffen, während Fertigungsfirmen auf die Gestalt einer Tochtergesellschaft zurückzugreifen pflegen. Eine Zweigniederlassung bleibt in Taiwan Bestandteil der ausländischen Firma. Steuerrechtlich ist zu beachten, dass sie Geschäftseinkommensteuer zu entrichten hat. Sie gilt nämlich als Betriebsstätte und sie stellt Mehrwertsteuern in Rechnung. Nach ihrer Registrierung sind Zweigniederlassungen Inhaber von Rechten und Pflichten wie eine inländische juristische Person, sofern nicht bestimmte Einschränkungen vorgesehen sind.
Zweigniederlassungen benötigen einen Leiter, der seinen Wohnsitz in Taiwan hat. Dieser vertritt die Zweigniederlassung gerichtlich wie außergerichtlich. Taiwan verlangt nicht, dass ein Niederlassungsleiter taiwanischer Staatsangehörigkeit ist. Er kann also auch ein Ausländer sein. Handelt es sich bei der Zweigniederlassung - wie meist - um eine Aktiengesellschaft (Company Limited by Shares), hat diese wie auch ansonsten ein Mindestkapital von 1.Mio. NT-$ aufzuweisen. Bei einer GmbH sind es 500.000 NT$.
Zweigniederlassungen benötigen eine sog. Geschäftsgenehmigung (Business License). Bei Ein- und Ausfuhrgeschäften sind sie im Amt für Außenhandel (Board of Foreign Trade) einzuschreiben. Zunächst aber haben sie sich beim Wirtschaftsministerium (Ministry of Economic Affairs, MOE) registrieren zu lassen.
Die in Taiwan üblichsten Gesellschaftsarten sind die der beschränkten Gesellschaft (limited company) und die der Aktiengesellschaft (company limided by shares).Die großen Handels- und Industriegesellschaften Taiwans sind meist companies limited by shares. Die beschränkte Gesellschaft, die mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar ist, verlangt ein Mindestkapital von 500.000 NT$.
Zu beachten ist, dass Taiwaner von diesem Kapital mehr als die Hälfte als Eigentümer in Händen haben müssen. Die Anzahl der Anteilseigner hat fünf oder mehr zu sein. Die Gesellschaft muss mindestens einen aber höchstens drei Geschäftsführer haben. Sie sind aus dem Kreis der Gesellschafter zu wählen. Geschäftsführer darf nur ein im Lande ansässiger Chinese sein. Bei Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium darf ein Gesellschafter auch deutscher Staatsangehörigkeit sein und 100% des Kapitals halten.
Die Haftung der beschränkten Gesellschaft ist auf die Höhe des eingebrachten Kapitals beschränkt. Die Gesellschafter haften der Gesellschaft gegenüber in Höhe ihrer Einlagen. Auch bei Aktiengesellschaften (company limited by shares) wird ein Mindestkapital gefordert. Es beträgt im allgemeinen 1.Mio. NT$. Möglich ist, dass es sich bis zu 5 Mio. NT$ erhöht. Wenigstens sieben Gesellschafter müssen vorhanden sein.