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INTERNATIONAL

Förderprogramme Lateinamerika

Seite 1: Bundesland Rheinland-Pfalz & Bundesrepublik Deutschland
Seite 2: KfW & DEG
Seite 3: AKA & PWC & Euler Hermes & PPP
Seite 4: Europäische Kommission & Europäische Investitionsbank & International Finance Corporation
Seite 5: Mexiko & Chile
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Bundesland Rheinland-Pfalz

1. Messeförderungsprogramm

Mit dem rheinland-pfälzischen Messeförderungsprogramm unterstützt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe und landwirtschaftliche Betriebe, die sich an exportorientierten Messen, Produktpräsentationen und Kooperationsbörsen sowie an Gemeinschaftsveranstaltungen des Landes beteiligen. Die Förderung erfolgt in Form eines pauschalierten Zuschusses von max. 50% der Kosten (Standflächenmiete, Transport- und Versicherungskosten). Dabei wird pro Messeteilnahme ein Grundbetrag von 250 bis 1.000 Euro sowie ein standflächenbezogener Zuschlag von 50 Euro/qm bis 250 Euro/qm bereitgestellt.

Der Grundbetrag / Zuschuss zur Standmiete beträgt für eine exportorientierte Messe in Deutschland 250 Euro / 50 Euro pro qm, in Europa 500 Euro / 50 Euro pro qm und außerhalb Europas 1.000 Euro / 100 Euro pro qm.

Der Zuschuss beträgt max. 7.500 Euro pro Messeteilnahme (bei Gemeinschaftsveranstaltungen des Landes aufgrund eines höheren Zuschusses für die Standmiete max. 10.000 Euro). Pro Jahr können nicht mehr als drei Messen gefördert werden.

Die entsprechenden Anträge erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK in Rheinland-Pfalz. Weiteres unter: www.isb.rlp.de/inv_service.html?id=93 oder bei der

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH
Holzhofstr.4
55115 Mainz
Tel.: 06131 985-0
Fax: 06131 985-299
isb-foerderung@isb.rlp.de

www.isb.rlp.de

Außenwirtschaftsförderung des Bundes

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststrasse 34-37
10115 Berlin
Tel.: 030 2014-9
Fax: 030 2014-7010
info@bmwi.de
www.bmwi.de

Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte, in dem sie die Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen verbessert und insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den weiteren Abbau noch bestehender Marktzugangsschranken hinwirkt. Sie gewährt außerdem Garantien für Direktinvestitionen im Ausland, die mögliche Verluste durch politische Ereignisse abdecken.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, das innerhalb der Bundesregierung für die Außenwirtschaftsförderung federführend zuständig ist, gestaltet das Instrumentarium konzeptionell und entwickelt die einzelnen Instrumente in enger Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft fort bzw. passt sie den sich wandelnden Erfordernissen an.

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit arbeitet eng mit den Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft, nämlich dem Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft, der Lateinamerikainitiative, der Nah- und Mittelost-Initiative, der Initiative Südliches Afrika und dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, zusammen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit koordiniert die verschiedenen Akteure der Außenwirtschaftsförderung des Bundes und der Länder:

Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung

Institutionen der Außenwirtschaftsförderung

Instrumente der Außenwirtschaftsförderung

Finanzierungshilfen durch AKA, KfW, DEG

iXPOS- Das Außenwirtschaftsportal

Auslandsmesseförderung Bund / Land

Mit dem Ziel der Erschließung ferner und teils schwieriger Wachstumsmärkte wird jährlich ein Programm mit Schwerpunktsetzung von Weltregionen neu aufgelegt.

a. Fördervoraussetzungen

  • Teilnahme an einer im Auslandsmesseprogramm des Bundes / Landes festgelegten Messe
  • ohne Beschränkung grundsätzlich alle deutschen Hersteller

b. Beteiligungsform / Förderung

  • Firmengemeinschaftsbeteiligungen in Form eines offiziellen Gemeinschaftsstandes (geschlossenes und repräsentatives Auftreten sowie Produktpräsentation) unter dem Dach des Bundes/Landes
  • organisatorische / finanzielle Unterstützungsleistungen (unterschiedliche Förderrichtlinien)

Bund:

Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)

Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel. 030 24000-0
Fax 030 24000-263
info@auma.de
www.auma.de

Informationen zum Auslandsmesseförderprogramm des Bundes finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz:

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz

Referat 8403
Postfach 3269
55022 Mainz
Tel. (06 131) 16 21 21
Fax (06 131) 16 40 33
www.mwkel.rlp.de

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