. .
Illustration

INTERNATIONAL

Wirtschaftsrecht Mexiko

Teil 1: Niederlassungs- und Gesellschaftsrecht
Teil 2: Steuerrecht
Teil 3: Investitionsrecht und Rechtsverfolgung
Teil 4: pdf-Dokument zu verschiedenen rechtlichen Themen und Links
________________________________________________
Niederlassungs- und Gesellschaftsrecht

Rechtliche Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen in Mexiko (pdf) (Ein Überblick)

Sociedad Anónima (S.A.) und Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.)

Von ausländischen Investoren bevorzugte Rechtsformen sind die Sociedad Anónima (S.A.) und die Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.). Beide Rechtsformen entsprechen der deutschen Aktiengesellschaft (AG).

Bedingungen:

  • mindestens zwei Aktionäre (natürliche oder juristische Personen)
  • notarielle Beurkundung von Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunde; Eintragung in lokales Handelsregister am Ort des Gesellschaftssitzes; Veröffentlichung im Amtsblatt
  • gesetzliches Mindestkapital: $ 50.000,00 Pesos; 20 % müssen bei Gründung einbezahlt werden; das in der Satzung festgelegte Kapital muss innerhalb eines Jahres nach Gründung vollständig einbezahlt werden

Besonderheiten:

  • Sociedad Anónima (S.A.): Stammkapital wird in Statut und Gründungsurkunde festgelegt; spätere Veränderung des Stammkapitals erfordert Änderung in den Statuten
  • Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.): Kapitalminimum und variabler Kapitalbetrag in Gründungsurkunde und Statut festgelegt; variables Kapital kann später unbegrenzt variiert werden

Aktienbesitz:

  • Nennung des Nominalwertes auf den Aktien ist freigestellt
  • Aktien der gleichen Art besitzen dieselben Rechte und denselben Wert
  • das Unternehmen kann nicht Besitzer seiner eigenen Aktien sein
  • alle Aktien müssen ausgegeben und überschrieben sein; Ausnahme: S.A. de C.V.

Organe:

I. Hauptversammlung (Oberstes Organ)

  • Wahl von Vorstand und Aufsichtsorganen
  • Beschlussfassung über Jahresabschluss und Gewinnverwendung
  • mindestens einmal pro Jahr am Gesellschaftssitz einzuberufen (!)
  • außerordentliche Hauptversammlung: siehe deutsches Recht

II. Vorstand

  • eine oder mehrere Personen (je nach Gesellschaftsurkunde)
  • 25 Prozent-Aktienbesitz berechtigt zur Ernennung eines Vorstandsmitgliedes
  • Abberufung jederzeit ohne Angabe von Gründen durch die Hauptversammlung
  • Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Gesellschaftsvertrag festgelegt

III. Aufsichtsrat

  • Aufsicht über die Geschäftsführung
  • de facto kaum Befugnisse

Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.)

Die Gesellschaftsform der Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.) entspricht der deutschen GmbH.

Bedingungen:

  • Zahl der Gesellschafter: zwei bis 50 (natürliche oder juristische Personen)
  • Ein-Mann-Gesellschaften unzulässig
  • Mindestkapital: 3.000,00 Pesos; 50 Prozent Einbezahlung bei Gründung
  • Haftung der Gesellschafter: Kapitalanteil

Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften

  • Genehmigung der nationalen Kommission für ausländische Kapitalanlagen
  • Eintragung ins Handelsregister

Joint venture

  • vergleichbar einer Arbeitsgemeinschaft (keine Rechtspersönlichkeit)
  • Joint-Venture-Vertrag mit Angabe der Vertragspartner, Rechte und Pflichten, Dauer und Zweck des Unternehmens, Gewinnverteilungsschlüssel
  • kein Mindestkapital; keine Aktienausgabe
  • Joint-Venture-Manager als einziger Dritten gegenüber haftbar (handelt im eigenen Namen)
Seite 1: Niederlassungs und Gesellschaftsrecht

Bewertung abgeben

rate-0.0 0.0 (Durchschnittliche Bewertung von 0 Besuchern)

DOKUMENT-NR. 113667

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0621 5904-1930
  • Fax: 0621 5904-1904

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • FÜR EXPORTEURE / IMPORTEURE

Grundlagen für Newcomer. Informationen über Voraussetzungen für Exportgeschäfte, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Zollabwicklung bei der Ausfuhr und vieles mehr... mehr

Welche Dokumente werden bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU (sog. Drittländer) verlangt? Informationen und Hinweise hier... mehr

Hier können Sie sich über die Besonderheiten und Voraussetzungen bei der Abwicklung von Importgeschäften, die erforderlichen Einfuhrabgaben und Einfuhrpapiere für die Zollabwicklung informieren. mehr

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Formularen und Unterlagen, die bei der Abwicklung von Importgeschäften erforderlich sind. mehr

Die EORI-Nummer ersetzt mit der Einführung des ATLAS Release 8.4 / Ausfuhr Release AES 2.1 die deutsche Zollnummer.

mehr

  • +++ AKTUELLES INTERNATIONAL +++

02.05.2012

EU-Kommission gibt kurzfristige Hermesdeckungen für Griechenland frei

Deutsche Exporteure können ab sofort ihre kurzfristigen Forderungen gegenüber Kunden in Griechenland nicht nur über private Anbieter absichern, sondern auch mit staatlichen Exportkreditgarantien.
mehr

19.04.2012

Aktuelle Industriestatistik Pfalz: Rekord-Exportquote 2011 gehalten

Nach dem Rekordjahr 2010 erreicht die Exportquote in der Pfalz auch in 2011 den Wert von 60,8 Prozent. Dies ist die höchste jemals errechnete Exportquote für den IHK-Bezirk Pfalz. Zum Vergleich: Die Exportquote für gesamt Rheinland-Pfalz erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 50,2% auf 50,8%; für Deutschland verringerte sie sich minimal von 44,4% auf 44,3%. mehr