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Veranstaltungen zu Lateinamerika (Dokument-Nr.: 113581)
INTERNATIONAL
Wirtschaftsrecht Mexiko
Teil 1: Niederlassungs- und Gesellschaftsrecht
Teil 2: Steuerrecht
Teil 3: Investitionsrecht und Rechtsverfolgung
Teil 4: pdf-Dokument zu verschiedenen rechtlichen Themen und Links
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Niederlassungs- und Gesellschaftsrecht
Rechtliche Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen in Mexiko (pdf) (Ein Überblick)
Sociedad Anónima (S.A.) und Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.)
Von ausländischen Investoren bevorzugte Rechtsformen sind die Sociedad Anónima (S.A.) und die Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.). Beide Rechtsformen entsprechen der deutschen Aktiengesellschaft (AG).
Bedingungen:
- mindestens zwei Aktionäre (natürliche oder juristische Personen)
- notarielle Beurkundung von Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunde; Eintragung in lokales Handelsregister am Ort des Gesellschaftssitzes; Veröffentlichung im Amtsblatt
- gesetzliches Mindestkapital: $ 50.000,00 Pesos; 20 % müssen bei Gründung einbezahlt werden; das in der Satzung festgelegte Kapital muss innerhalb eines Jahres nach Gründung vollständig einbezahlt werden
Besonderheiten:
- Sociedad Anónima (S.A.): Stammkapital wird in Statut und Gründungsurkunde festgelegt; spätere Veränderung des Stammkapitals erfordert Änderung in den Statuten
- Sociedad Anónima de Capital Variable (S.A. de C.V.): Kapitalminimum und variabler Kapitalbetrag in Gründungsurkunde und Statut festgelegt; variables Kapital kann später unbegrenzt variiert werden
Aktienbesitz:
- Nennung des Nominalwertes auf den Aktien ist freigestellt
- Aktien der gleichen Art besitzen dieselben Rechte und denselben Wert
- das Unternehmen kann nicht Besitzer seiner eigenen Aktien sein
- alle Aktien müssen ausgegeben und überschrieben sein; Ausnahme: S.A. de C.V.
Organe:
I. Hauptversammlung (Oberstes Organ)
- Wahl von Vorstand und Aufsichtsorganen
- Beschlussfassung über Jahresabschluss und Gewinnverwendung
- mindestens einmal pro Jahr am Gesellschaftssitz einzuberufen (!)
- außerordentliche Hauptversammlung: siehe deutsches Recht
II. Vorstand
- eine oder mehrere Personen (je nach Gesellschaftsurkunde)
- 25 Prozent-Aktienbesitz berechtigt zur Ernennung eines Vorstandsmitgliedes
- Abberufung jederzeit ohne Angabe von Gründen durch die Hauptversammlung
- Befugnisse und Verantwortlichkeiten im Gesellschaftsvertrag festgelegt
III. Aufsichtsrat
- Aufsicht über die Geschäftsführung
- de facto kaum Befugnisse
Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.)
Die Gesellschaftsform der Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.) entspricht der deutschen GmbH.
Bedingungen:
- Zahl der Gesellschafter: zwei bis 50 (natürliche oder juristische Personen)
- Ein-Mann-Gesellschaften unzulässig
- Mindestkapital: 3.000,00 Pesos; 50 Prozent Einbezahlung bei Gründung
- Haftung der Gesellschafter: Kapitalanteil
Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften
- Genehmigung der nationalen Kommission für ausländische Kapitalanlagen
- Eintragung ins Handelsregister
Joint venture
- vergleichbar einer Arbeitsgemeinschaft (keine Rechtspersönlichkeit)
- Joint-Venture-Vertrag mit Angabe der Vertragspartner, Rechte und Pflichten, Dauer und Zweck des Unternehmens, Gewinnverteilungsschlüssel
- kein Mindestkapital; keine Aktienausgabe
- Joint-Venture-Manager als einziger Dritten gegenüber haftbar (handelt im eigenen Namen)

