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INTERNATIONAL

Russland – Verschärfte Visabestimmungen für deutsche Antragsteller

Deutsche Antragsteller müssen seit dem 1. November 2010 ihre Rückkehrwilligkeit nachweisen, teilt die Russische Botschaft in Berlin mit. Privatreisende müssen als Garantie einen Kontoauszug, eine Verdienstbescheinigung, die Registrierung einer eigenen Firma oder den Nachweis von Wohneigentum vorlegen.

Auch für Geschäftsreisende gelten strengere Visaregeln. Von Selbständigen verlangt Russland nun die Registrierung der eigenen Firma, von Angestellten eine Bestätigung des Arbeitgebers auf Firmenpapier. Diese muss den Angaben zufolge die Position des Arbeitnehmers im Unternehmen sowie sein monatliches Gehalt angeben. Außerdem muss sie bestätigen, dass der Angestellte zu einer Dienstreise nach Russland entsendet wird.

Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation (Visastelle) in Berlin.

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