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Investitionsarten (Dokument-Nr.: 695)
Grundlagen für Newcomer. Informationen über Voraussetzungen für Exportgeschäfte, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Zollabwicklung bei der Ausfuhr und vieles mehr... mehr
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I. Grundformen des Exports
1. Direkter Export
Die Durchführung des direkten Exports setzt direkte geschäftliche Kontakte des Herstellers (Exporteurs) mit Importeuren, Handelsbetrieben oder Endabnehmern im Absatzland voraus. Beim direkten Export verkauft der Exporteur seine Produkte unmittelbar an seine ausländischen Handelspartner, wobei folgende Voraussetzungen vorliegen müssen:
Das direkte Exportgeschäft wird heutzutage besonders durch die expansive Zunahme von Messen und Ausstellungen, durch öffentliche Fördermaßnahmen, Verbesserung der Verkehrs- und Nachrichtentechnik usw. gefördert.
2.Indirekter Export
Hier fehlt im Vergleich zum direkten Export die unmittelbare Beziehung des Herstellers zum ausländischen Handelspartner. Beim indirekten Export wird vom Exporteur ein inländisches Außenhandelsunternehmen (Exporthaus) eingeschaltet, das meist auf einen bestimmten Leistungsbereich bzw. auf eine bestimmte Ländergruppe spezialisiert ist. Bei dieser Exportform wandelt sich das Exportgeschäft für den Exporteur in ein Inlandsgeschäft um. Nach dem Verkauf der Ware an das Außenhandelsunternehmen übernimmt dieses die weitere Exportabwicklung, wie z.B.Transport, Vertrieb, Zahlungsabwicklung und Kreditversicherung. Es ergeben sich folgende Vor- und Nachteile gegenüber dem direkten Export:
Vorteile:
Es entfallen folgende kosten verursachende und risiko behafteten Faktoren:
Nachteile:
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Die kostenlose Internetausfuhranmeldung (IAA) wird zum 1. September 2011 von der Zollverwaltung abgeschaltet. Als Alternative dafür wird die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA+) angeboten. Erfahren Sie hier mehr...
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Die Umfrage gibt die Einschätzungen der deutschen Unternehmen hinsichtlich Lage und Perspektiven ihres Auslandsgeschäfts wider.
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