Bescheinigungen
Dank überzeugender Produkte und hervorragender Dienstleistungen sind die deutschen Unternehmen Exportweltmeister. Mit dem Exporterfolg ist jedoch auch ein entsprechender Aufwand verbunden. Viele Staaten fordern bei der Einfuhr von Waren Bescheinigungen, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt sein müssen, zum Beispiel Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
Der Bescheinigungsdienst der IHK Pfalz unterstützt Sie bei der Erstellung und Vorlage von Dokumenten, die im Außenwirtschaftsverkehr notwendig sind.
AKTUELL
Alle 27 EU-Mitgliedsstaaten haben den Vertrag von Lissabon ratifiziert. Darin heißt es unter anderem, dass die Europäischen Gemeinschaften - EG und Euroatom - in EU umbenannt werden. Daraus ergibt sich nun auch für eine Warenursprungsangabe z.B. in Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen oder anderen Papieren die Bezeichnung "Europäische Union" (bisher Europäische Gemeinschaft).
Weiteres unter:
http://europa.eu/lisbon_treaty/full_text/index_de.htm
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen
Ausstellung von Ursprungszeugnissen
Hinweise zum Ausfüllen des UrsprungszeugnissesMustervorlagen zum Ausfüllen von Ursprungszeugnissen:
Herstellung im eigenen Betrieb
Herstellung der Ware im eigenen und fremden Betrieb
- Lieferantenerklärung 1207/2001
Allgemeine Informationen
Aufbewahrungsfristen
Die 18 häufigsten Fragen mit Ausfüllanleitung
Ursprungsrecht im Außenhandel (Warum ist der Ursprung Ihrer Ware so wichtig?)TIPP Formulare von Lieferantenerklärungen zum Ausfüllen am PC:
Lieferantenerklärung MIT Präferenzursprung: Einzel und Langzeit
IHK-Erklärung für den nichtpräferenziellen Ursprung: Einzel und Langzeit
- Carnet A.T.A. - vorübergehende vereinfachte Ausfuhr von Waren
Checkliste für Carnetinhaber
Ausfüllanleitung und Hinweise
74 Fragen und Antworten aus der Praxis
Mustervorlage eines Carnets A.T.A.
Leitfaden
TIPP Formulare von Carnet A.T.A. zum Ausfüllen am PC Vorderseite und Rückseite
- EG-Bescheinigung
- Bescheinigungsstellen

