Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt ist in Deutschland ein sehr wichtiges
Sicherungsinstrument für den Verkäufer einer Ware, mit dem er sich das
Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
vorbehält. Sobald ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt, wird die
Situation jedoch schwierig. Die ausländischen Rechtsordnungen haben meist ein
anderes Verständnis des Eigentumsvorbehalts. Der Ort, an dem sich die Ware
befindet (lex rei sitae), entscheidet nämlich über das anwendbare Recht und es
gelten im Ausland besondere Formvorschriften (z.B. Registrierung, notarielle
Beurkundung).
Bei der Abfassung von Kaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
sollte daher geprüft werden, ob in dem Land des Vertragspartners der
Eigentumsvorbehalt grundsätzlich anerkannt ist und unter welchen
Voraussetzungen dies geschieht. Es ist auch die Frage zu stellen, welche
Wirkungen der Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten entfaltet, ob er konkursfest
ist und ob es einen gutgläubigen Erwerb der Vorbehaltsware durch Dritte gibt.
Möglicherweise kennt man in der ausländischen Rechtsordnung als Ersatz die
Einräumung von Pfandrechten, besondere Formerfordernisse oder andere
Möglichkeiten der Kreditsicherung.
Einen umfassenden Überblick über die Regelungen des Eigentumsvorbehalts in 85 Ländern gibt eine CD-ROM "Der Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen in das Ausland" der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main. Jeder Beitrag informiert darüber, ob Forderungen aus Warenlieferungen in das betreffende Land durch die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts ausreichend geschützt sind. Hinweise auf alternative Sicherungsmöglichkeiten sind in den einzelnen Länderbeiträgen ebenfalls enthalten.
Die CD-ROM - 9. Auflage, Februar 2008 - ist für 20,00 Euro einschließlich Porto und Verpackung erhältlich bei der IHK Offenbach am Main, Kundenzentrum, Tel.: 069 82 07-0, Fax: 069 82 07-149, E-Mail: service@offenbach.ihk.de , Internet: www.offenbach.ihk.de .



