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Rechtsverfolgung im Ausland

Ansprechpartner:

Dr. Hans Riemann
Tel.: 0621 59041900
Fax: 0621 59041904

Dokument-Nummer: 24734

Rechtsverfolgung im Ausland

Wenn Unternehmen mit Sitz im Ausland ihren vertraglich vereinbarten Zahlungspflichten nicht nachkommen, stehen die deutschen Firmen häufig vor der Frage, auf welche Weise derartige grenzüberschreitende Forderungen möglichst kostengünstig und effizient eingezogen werden können. Unterschiedliche Rechtssysteme und Sprachen, langwierige Gerichtsverfahren und das immer schwer einzuschätzende Kostenrisiko führen in vielen Fällen dazu, dass die Gläubiger ihre Auslandsforderungen ausbuchen. Das ist bei höheren Beträgen sicherlich keine gute Lösung und kann manchmal die Existenz des Unternehmens gefährden.

Sind Mahnschreiben, Telefonanrufe und andere Kommunikationsversuche erfolglos geblieben, sollte das Unternehmen zunächst folgende Einzelheiten zum Sachverhalt prüfen:

1.) Wie hoch ist die Forderung? Diese Angabe ist für die Einschätzung des Prozessrisikos unerlässlich. In ausländischen Zivilprozessen trägt nämlich jede Partei in der Regel ihre Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren selbst. In Deutschland hingegen werden grundsätzlich alle Kosten der im Prozess unterlegenen Partei auferlegt.

2.) Ist der Vertragspartner überhaupt noch zahlungsfähig? Um das festzustellen, sollte über Banken, Wirtschaftsauskunfteien (Anschriften können der Publikation "International tätige Wirtschaftsauskunfteien und Inkassounternehmen" entnommen werden) und die deutschen Auslandshandelskammern (AHK) eine aktuelle Auskunft über die Bonität des Geschäftspartners eingeholt werden.

3.) Ist die Forderung streitig oder unstreitig?

Das weitere Vorgehen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab:

Wenn die Forderung unstreitig ist und die Geschäftsbeziehung mit dem ausländischen Geschäftspartner fortgesetzt werden soll, empfiehlt sich die Einschaltung der zuständigen deutschen Auslandshandelskammer (AHK), die ein Mahnschreiben verfassen und/oder das Inkasso einleiten kann. Auch ein international tätiges Inkassounternehmen kann den Einzug der Forderung übernehmen. Die Anschriften können der Publikation "International tätige Wirtschaftsauskunfteien und Inkassounternehmen" entnommen werden.

In den meisten Fällen ist die Zusammenarbeit mit einem international tätigen Rechtsanwalt unumgänglich. Einschlägige Adresshinweise sind in der Rubrik Rechtsanwälte mit Auslandsbeziehungen enthalten.



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