Merkblatt "Investitionsarten“
Direktinvestitionen im Ausland
1. Joint-Venture/Gemeinschaftsunternehmen
Verfügt ein Auslandsmarkt über ein hinreichend großes Marktpotential und gute Gewinnchancen, eine 100%ige Kapitalbeteiligung ist jedoch aufgrund der ausländischen Gesetzgebung, administrativer Restriktionen oder aus anderen Gründen nicht realisierbar, kommt zunächst die Gründung eines Jointventures in Betracht.
Darunter wird ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Partnern zum Betrieb eines gemeinsamen Unternehmens verstanden, wobei der Umfang der Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der beteiligten Partner in engem Zusammenhang mit der Höhe ihrer Beteiligung an dem Unternehmen steht. Zum Tätigkeitsbereich eines Jointventures zählen sowohl Produktion und Vertrieb als auch Forschung und Entwicklung.
Vorteile von Joint-Ventures:
- Partizipation an den Marktkenntnissen und dem Know-how des einheimischen Partners
- Risikoreduzierung durch partielle Kapitalbeteiligung
- größere politische Akzeptanz seitens der Gastgeberregierungen
Problematisch kann die Auswahl eines geeigneten Partners werden. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Gefahr des eigenmächtigen Nutzens von vom Partner eingebrachten Know-how.
Die Möglichkeit zur Gründung eines Joint-Ventures empfiehlt sich beim Eintritt in den Märkten von Ländern (insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländern), die den Import nicht oder nur in eingeschränktem Umfang erlauben. Oder aber das Land bietet auf Grund von Freihandelsabkommen und der Nähe zu anderen interessanten Absatzmärkten die Erschließung diverser Märkte (wie zum Beispiel Mexiko).
Beispiel: Ein deutsches und ein ausländisches Unternehmen gründen ein gemeinsames Unternehmen. Der deutsche Partner liefert das notwendige Kapital, Know-how und Spezialisten. Rohstoffe, Arbeitskräfte und Produktionsstätten werden entsprechend von dem ausländischen Partner zur Verfügung gestellt. Der Vertrieb der im gemeinsamen Unternehmen gefertigten Produkte erfolgt häufig nicht nur im betreffenden Auslandsmarkt, sondern auch in anderen Märkten (s.o.).
2. Tochtergesellschaft
Die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland stellt die intensivste Stufe des Auslandsengagements dar. Dabei kann es sich um eine Neugründung mit Neubau aller Einheiten oder den Erwerb bestehender Betriebe handeln.
Besonderheiten:
- Die Zentrale verfügt über vollständige Entscheidungsfreiheit bezüglich der gesamten Unternehmenspolitik;
- Ziel ist die weltweit kostengünstigere Produktion im Rahmen des gesamten Leistungsprogramms.
Vorteile:
- hohes Maß an Kontrolle über das Auslandsmarktengagement durch eine direkte Marktbearbeitung;
- Kundennähe: entscheidend für einen besseren Informationsfluss in beide Richtungen, zum und vom Kunden;
- niedrigere Produktionskosten und steuerliche Investitionsanreize;
- Behandlung als "Inländer" (auch besseres Image durch höhere Identifikation der Einheimischen – Bsp. "New Beetle" von VW, der als rein mexikanischen Produkt gilt);
- Oftmals höhere Wettbewerbsfähigkeit durch geringere Produktions- und Transportkosten.
Nachteile:
- hoher finanzieller Aufwand;
- hohes Risiko;
- in Risikoländern Problem der geringen Rechtssicherheit (z.B. Enteignung möglich).
Informationen zu den anderen wichtigsten Formen des Auslandsengagements finden Sie im Merkblatt "Formen des Exports".



