Wenn Sie in den EU-Staaten Unternehmen beliefern oder von diesen Lieferungen erhalten, müssen Sie die umsatzsteuerlichen Regelungen beachten. Hier finden Sie Informationen zu innergemeinschaftlichen Lieferungen, Umsatzsteueridentifikationsnummern, Nachweis- und Meldepflichten. Außerdem die Internetadresse des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), das für Steuerfragen die Aufgaben des zum 1.1.2006 aufgelösten Bundesamtes für Finanzen (BfF) übernommen hat.
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