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RECHT UND FAIR PLAY

Teilzeitarbeit

Seite 1: Allgemeines in Kurzform
Seite 2: Grundlagen der Teilzeitarbeit
Seite 3: Sonderformen der Teilzeitarbeit
Seite 4: Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses
Seite 5: Umsetzung der Teilzeitarbeit im Betrieb

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Teilzeitbeschäftigung ist in Deutschland stark verbreitet.
Vorteil für den Arbeitgeber ist insbesondere, dass das Arbeitszeitkontingent an die betrieblichen Bedürfnisse angepasst werden kann. Hauptgrund für Arbeitnehmer für die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung ist die Einbindung persönlicher und familiärer Pflichten.

Bei Teilzeitarbeit handelt es sich um die dauerhafte Verkürzung der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit im Verhältnis zur betrieblichen Regelarbeitszeit für Vollzeitkräfte. Änderungen, die sich dadurch für das Arbeitsverhältnis ergeben, sind immer im Zusammenhang mit der verkürzten Arbeitszeit zu sehen, so dass mit dieser Ausnahme die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen eingreifen.
Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Die geringfügige Beschäftigung und die kurzfristige Beschäftigung als besondere Formen der Teilzeitarbeit werden in unserem Merkblatt „Regelungen für Minijobs” behandelt.

Seite 1: Teilzeitarbeit

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