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RECHT

Ausländerrechtliche Bestimmungen

RECHT

Angehörige aus Drittstaaten

Ausländer, die aus Drittstaaten in die Bundesrepublik einreisen oder sich hier aufhalten wollen, müssen in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthaltes und dem Zweck der Einreise verschiedene Vorschriften beachten. Informationen zur Verfahrenspraxis und Zuständigkeiten erhalten Sie hier. mehr

RECHT

Angehörige aus den neuen EU- Staaten

Die Staatsangehörigen der acht neuen EU- Mitgliedsstaaten genießen seit 1. Mai 2011 uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit im Bundesgebiet. Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien benötigen hingegen auch noch nach dem 1. Mai 2011 eine Arbeitsgenehmigung- EU der Bundesagentur für Arbeit. mehr

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DOKUMENT-NR. 19871

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Derzeit wird die Wirtschaft der Region wieder vom sogenannten Adressbuchschwindel heimgesucht. Eine „Gewerbeauskunft-Zentrale” frägt massenhaft Firmendaten ab – die wirklichen Kosten stehen aber im Kleingedruckten. Die IHK Pfalz hilft betroffenen Pfälzer Unternehmen.
Ansprechpartner bei der IHK Pfalz ist Ass. jur. Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020, E-Mail: heiko.lenz@pfalz.ihk24.de.