RECHT UND FAIR PLAY
Angehörige aus den neuen EU- Staaten
Seit 1. Mai 2011 erhalten die Staatsangehörigen der acht neuen EU- Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit im Bundesgebiet. Das heißt, sie können innerhalb der EU in jedem Mitgliedsstaat eine Erwerbstätigkeit aufnehmen sowie Dienstleistungen anbieten und durchführen. Es wird keine Arbeitserlaubnis mehr benötigt. Es besteht jedoch die allgemeine Meldepflicht bei den Behörden.
Für Personen aus Bulgarien und Rumänien bestehen noch gewisse Beschränkungen, d. h. auch nach dem 1. Mai 2011 bedürfen bulgarische und rumänische Staatsangehörige für Beschäftigungen im Bundesgebiet der Arbeitsgenehmigung- EU.
RECHT UND FAIR PLAY
Hier erhalten Sie Informationen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien im Rahmen von Werkverträgen.
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