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Datenschutz

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Cloud-Computing

Cloud Computing - Die Datenverarbeitung in der Wolke
Kurz erklärt mehr

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Übergangsfrist bei Kundendatenschutz läuft ab

Mit den Novellen zum Bundesdatenschutzgesetz von 2009 hat der Gesetzgeber den Bereich des Datenschutzes mit erheblichen Auswirkungen auf den Datenschutz in Unternehmen verändert. Besonders wichtig für Unternehmen ist die Neuregelung der Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken. Unternehmen sollten dringend überprüfen, ob Ihre Kundendaten noch den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen.
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Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten (PDF, 71 KB)

Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Wie bestelle ich einen Datenschutzbeauftragten? Welche Rechte und Pflichten hat der Datenschutzbeauftragte? Das Merkblatt informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. zum Download

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Beschluss des sog. Düsseldorfer Kreises (PDF, 49 KB)

Der Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz erläutert die Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit des Beauftragten für den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz. zum Download

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Wichtige Adressen zum Datenschutz

Hier erhalten Sie Informationen zu wichtigen Adressen zum Thema Datenschutz
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DOKUMENT-NR. 85026

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Derzeit wird die Wirtschaft der Region wieder vom sogenannten Adressbuchschwindel heimgesucht. Eine „Gewerbeauskunft-Zentrale” frägt massenhaft Firmendaten ab – die wirklichen Kosten stehen aber im Kleingedruckten. Die IHK Pfalz hilft betroffenen Pfälzer Unternehmen.
Ansprechpartner bei der IHK Pfalz ist Ass. jur. Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020, E-Mail: heiko.lenz@pfalz.ihk24.de.