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RECHT UND FAIR PLAY

IHK - Sachverständige

Sachkundig, objektiv, vertrauenswürdig

von Volker Schlehe, IHK für München und Oberbayern

Ist der Altbau erhaltungswürdig? Welchen Wert hat meine Maschine? Warumfunktioniert die Software nicht? Ohne spezielle Fachkenntnisse sind solcheFragen kaum zu beantworten. Die öffentlich bestellten und vereidigtenSachverständigen der Industrie- und Handelskammern helfen weiter.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschütztund das Risiko, an einen Gutachter zu geraten, der nicht ausreichendqualifiziert ist, ist groß. Wer hier den sicheren Weg gehen will, sollte sichan einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wenden. Denndiese Sachverständigen haben ihre besondere Sachkunde vor einem Fachgremiumnachgewiesen und wurden zusätzlich auf ihre Unabhängigkeit undVertrauenswürdigkeit von der IHK überprüft und vereidigt. Zusätzlich müssenöffentliche bestellte Sachverständige ihre Qualifikation alle fünf Jahreerneut nachweisen. Die IHK kontrolliert, dass die öffentlich bestelltenSachverständigen die ihnen nach der Sachverständigenordnung obliegendenPflichten einhalten.

Auskünfte über die Sachverständigentätigkeit gibt die IHK. Sie benenntauf Anfrage auch geeignete Sachverständige. Wer selbst auf die Suche gehenmöchte, kann in der Internetdatenbank auf 275 verschiedenen Sachgebieten undinsgesamt über 9000 öffentlich bestellten Sachverständigen recherchieren.

Wann lohnt sich die Beauftragung eines Sachverständigen?

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann gute Dienste leisten, wenn

  • neutrale fachliche Beratung benötigt wird,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden muss,
  • ein Gegenstand oder eine Immobilie zu bewerten ist,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll,
  • ein bestimmter Zustand zu Beweiszwecken dokumentiert werden muss.

In erster Linie erstatten die Sachverständigen schriftliche oder mündliche Gutachten. Mit seiner Expertise kann der Sachverständiger aber auch zwei sich streitende Parteien durch sein objektives Votum zum Einlenken bringen. Die Vertragspartner können sich darauf einigen, dass sie das Ergebnis eines Gutachtens als verbindlich anerkennen. Im Vergleich zum Gericht bringt dies zwei entscheidende Vorteile: Zum einen sind solche Schiedsgutachten wesentlich schneller und zum anderen auch deutlich kostengünstiger als ein langwieriger Prozess.

Neues Sachverständigenverzeichnis

Das bestehende bundesweite Internetverzeichnis der öffentlich bestellten undvereidigten Sachverständigen ist grundlegend modernisiert worden. Die neueBenutzeroberfläche bietet mehr Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit.Sie ist auch in Englisch verfügbar. Effektivere Suchfunktionen und zusätzlicheSchlagwörter vereinfachen die Suche. Die Suchergebnisse können außerdem inListenform per Mail weiter versendet werden. Schon bisher erfreute sich dasIHK-Sachverständigenverzeichnis mit über 2,5 Millionen Zugriffen jährlichgroßer Nachfrage bei Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern. Das neue,zeitgemäß gestaltete Online-Verzeichnis finden Sie hier: www.svv.ihk.de

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