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Merkblatt Schlichtungsausschuss (Dokument-Nr.: 18245)
RECHT UND FAIR PLAY
Schlichtungsausschuss Berufsausbildungsstreitigkeiten
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können Kraft Gesetzes bei den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen - also IHKs und HWK´n - Schlichtungsausschüsse gebildet werden, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl als Schlichter angehören müssen. Ist ein Ausschuss gebildet, so muss dieser bei Streitigkeiten vor Erhebung einer Klage vor dem Arbeitsgericht angerufen werden, sonst ist diese Klage unzulässig. Der Ausschuss hat die Parteien mündlich zu hören und soll eine gütliche Einigung herbeiführen.
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