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RECHT UND FAIR PLAY

Festsetzung von Marktveranstaltungen

Messen, Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, die außerhalb der Ladenöffnungszeiten - so besonders an Sonn- und Feiertagen - stattfinden, bedürfender behördlichen Genehmigung. Diese Genehmigung wird durch einen Festsetzungsbescheid erteilt. Außerdem ist sie verbunden mit besonderen Marktprivilegien wie der Befreiung von Sonn- und Feiertagsrecht oder bestimmten Vorschriften der Gewerbeordnung wie der Reisegewerbeerlaubnis.

Die zuständige Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung, bittet die IHK vor Festsetzung der Veranstaltung um eine gutachterliche Stellungnahme. Darin prüft die IHK, ob die gesetzlichen Vorschriften für eine derartige Veranstaltung erfüllt sind.

Weitergehende Informationen können Sie einem gesonderte IHK-Merkblätter im Downloadbereich entnehmen.

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DOKUMENT-NR. 20905

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